Pressemitteilung | Der Mittelstand. BVMW e.V. - Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands - Bundeszentrale

Mittelstand will konsequente steuerliche Entlastung

(Berlin) - “Der unternehmerische Mittelstand begrüßt prinzipiell die geplante steuerliche Gleichstellung der Personengesellschaften mit den Kapitalgesellschaften. Hiermit würde endlich eine Kernforderung der Wirtschaft erfüllt. Allerdings deuten die bisher bekannten Einzelheiten auf eine halbherzige Lösung hin.” Das sagte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven.

So bleibe bei der Reinvestitionsrücklage die Ungleichbehandlung der Personenunternehmen bestehen. “Die sich abzeichnende Ausdehnung der Zwei-Jahres-Frist für steuerfreie Gewinne aus Anteilsveräußerungen auf drei Jahre vergrößert nur den bürokratischen Aufwand und hilft den kleinen und mittleren Unternehmen nicht. Im Gegensatz dazu können Kapitalgesellschaften Beteiligungen ohne jede Befristung steuerfrei veräußern”, kritisierte Mittelstandspräsident Ohoven.

Auch an der starken Spreizung der Steuersätze zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer werde sich nichts ändern. “Gewinne der Kapitalgesellschaften unterliegen seit Jahresbeginn einer Körperschaftsteuer von 25 Prozent. Dagegen werden Personengesellschaften in der Spitze mit 48,5 Prozent Einkommensteuer belastet”, erläuterte BVMW-Präsident Ohoven.

Der BVMW fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Entwurf im Sinne einer tatsächlichen steuerlichen Gleichbehandlung bis zur Behandlung im Deutschen Bundestag am 9. November zu ändern, damit der unternehmerische Mittelstand zum Jahreswechsel wenigstens teilweise steuerlich entlastet wird. “Die Forderung nach einem Vorziehen der nächsten Stufen der Steuerreform bleibt davon unberührt”, betonte Ohoven.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) Mosse Palais - Leipziger Platz 15 10117 Berlin Telefon: 030/5332060 Telefax: 030/53320650

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