Mittelstand warnt vor Zusammenlegung der Vergabeverordnungen
(Berlin) - Zu den Plänen des Wirtschaftsministeriums, die Vergabeverordnungen zusammenzuführen, erklärt der Präsident der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM), Günter Schmitt-Bosslet:
Die heute bestehenden Vergabeverordnungen VOB, VOL und VOF haben sich in der Praxis bewährt. Außer partiellen Verbesserungen und Straffungen gibt es keinen Grund, sich von diesem Regelwerk zu verabschieden. Im Gegenteil.
Schmitt-Bosslet warnt insbesondere vor zwei schädlichen Aspekten einer Zusammenlegung: Erstens ist die Zusammenlegung mittelstandsschädlich. Bereits heute ist es für kleine Unternehmen und Existenzgründer schwierig, sich gegen große Betriebe durchzusetzen. Dazu ein Beispiel aus der Architektenbranche: Künftig wird man die Qualität von Bau-Entwürfen bzw. Planungen kaum mehr adäquat in eine Vergabeentscheidung einfließen lassen. Andere Aspekte, wie die Anzahl ähnlicher Projekte, die ein Unternehmen bereits getätigt hat, werden überwiegen. Quantität geht über Qualität. Einen Vorgeschmack hat das Lehmbachhausprojekt in München geliefert.
Schmitt-Bosslet sieht aber auch die Gefahr von Korruption heraufziehen: Die jetzigen Regelungen bringen einen adäquaten Ausgleich der Interessen von Bauherr und Bautätigen. Die Dreiteilung der Vergabe sichert dabei einen hohen Standard an inhaltlicher Transparenz. Durch eine Zusammenführung entstehen zwangsläufig Lücken und Interpretationsmöglichkeiten. Dies öffnet der Korruption die Tür.
Schmitt-Bosslet appelliert daher an das Wirtschaftsministerium: Wir brauchen Genauigkeit statt Unbestimmtheit, wir brauchen eine Verbesserung des Systems und kein neues unwägbares Vergaberecht. Daran muß sich die Politik orientieren!
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Matthias Bannas, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
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