Mittel für Rechtsmedizin und neue Approbationsordnung bereitstellen: Medizinische Ausbildung gefährdet
(Berlin) - Aufgrund der Einsparungen in den Länderhaushalten sehen die Medizinstudenten im Hartmannbund (HB) Probleme bei der Umsetzung der neuen Approbationsordnung und in dem Erhalt der rechtsmedizinischen Institute.
Von dem Sparzwang der Länder sind auch die Universitäten betroffen. Die Anlaufphase der neuen Approbationsordnung, die am 01. Oktober 2004 in Kraft treten wird, macht es aber notwendig, dass für die medizinische Ausbildung Mittel bereitgestellt werden. So erfordert unter anderem die Einrichtung von Kursen zum Problemorientierten Lernen einen erheblichen finanziellen Aufwand, da zum Beispiel medizinische Fachbücher für die Gruppenarbeit zu beschaffen sind, so Andreas Rhode, Vorsitzender des Ausschusses Medizinstudenten im HB.
Die Medizinstudenten betonen auch die Bedeutung von rechtsmedizinischen Instituten an den Fakultäten. Neben ihrer kriminalistischen Arbeit sind Rechtsmediziner in der Lehre unverzichtbar. In ihren Kursen lernen die Studierenden das Ausstellen von Totenscheinen, zwischen natürlichen und unnatürlichen Todesursachen zu unterscheiden und die rechtlichen Grundlagen des Arztberufes, so Andreas Rhode weiter.
Für die Medizinstudenten im HB ist klar: Die rechtsmedizinische Lehre muss gewährleistet sein. Nach der neuen Approbationsordnung ist ebenso wie nach der alten für die Prüfungszulassung ein Schein in Rechtsmedizin erforderlich. Es muss den Studierenden ermöglicht werden, diesen Schein zu erwerben ohne dabei Semester zu verlieren oder weite Fahrwege zu anderen Universitäten in Kauf zu nehmen. Andreas Rhode: Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Studenten alle Scheine jedes Jahr an ihrer Universität machen können. Wenn Institute jedoch aus Kostengründen geschlossen oder zusammengelegt werden, ist das nicht mehr der Fall.
Quelle und Kontaktadresse:
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