Pressemitteilung | k.A.

Mitgliederversammlung des VDR / Rentenbeitragssatz sinkt auf 19,3 Prozent

(Frankfurt am Main) - Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird aller Voraussicht nach im kommenden Jahr von derzeit 19,5 Prozent auf 19,3 Prozent gesenkt werden. Dies erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Jürgen Husmann, auf der Mitgliederversammlung seiner Organisation am 10. November 1999 in Fulda unter Berufung auf die jüngsten Finanzschätzungen. In den beiden Folgejahren wird der Beitragssatz weiter auf 19,0 (2001) beziehungsweise sogar auf 18,8 Prozent (2002) sinken, erklärte Husmann weiter. Dies werde durch die nach dem Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes geplanten Maßnahmen, die Rentenanpassung nach dem Preisindex in den nächsten zwei Jahren anstatt nach der Entwicklung der Nettolöhne und durch zusätzliche Finanzmittel aus der ökologischen Steuerreform ermöglicht. Den Annahmen zur Entwicklung des Beitragssatzes lagen die seit der letzten Oktoberwoche bekannten neuen Eckdaten der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung zu Grunde.



Aktuelle Finanzsituation erfreulich

Zum erstem Mal seit 1994 wird die Rentenversicherung am Jahresende wieder die vom Gesetz geforderte Mindestschwankungsreserve von einer Monatsausgabe erreichen. In den Rentenkassen wird dann eine Reserve von 26,6 Milliarden DM zu verzeichnen sein.



Nach den unterjährigen Ergebnissen rechnet Husmann damit, dass für die geringfügig Beschäftigten rund 2,4 Milliarden DM an Beiträgen, davon rund 1,8 Milliarden DM von ausschließlich geringfügig Beschäftigen, eingehen werden. Damit dürften die von der Bundesregierung durch die Einführung der Beitragspflicht für geringfügig Beschäftigte zum 1. April dieses Jahres erwarteten 1,9 Milliarden DM an Beitragseinnahmen etwas übertroffen werden.



"Rente mit 60" muss kostenneutral für die Rentenversicherung sein

Husmann machte in seinem Bericht noch einmal klar, dass eine "Rente mit 60" bei vollem Ausgleich der Rentenabschläge beispielsweise durch Tariffonds nicht zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung gehen und nicht zu steigenden Beitragssätzen führen darf. Husmann stellte in diesem Zusammenhang auch noch einmal klar, dass die am 13. Oktober zwischen Bundesarbeitsminister Walter Riester und dem Vorsitzenden der IG Metall, Klaus Zwickel, vereinbarte Lösung nicht - wie zunächst der Eindruck in vielen Medien erweckt wurde - allen 60-Jährigen mit 35 Versicherungsjahren die Möglichkeit eröffnen sollte, vorzeitig ohne Abschläge in Rente zu gehen. Voraussetzung werde vielmehr sein, dass die Rentenabschläge durch die entsprechenden Einmalzahlungen an die Rentenversicherung vor dem Rentenbeginn in voller Höhe ausgeglichen werden. Arbeitsminister Riester habe hierzu klargestellt, dass die entsprechenden neu zu schaffenden Gesetzesregelungen nur ein Angebot an die Tarifparteien darstellten, diesbezügliche Vereinbarungen abzuschließen.



Nach den Ermittlungen der Rentenversicherung kommen - wenn man alle Jahrgänge von 55 bis 65 in Betracht zieht - rund 870 000 Versicherte in Betracht, die von der ins Auge gefassten Möglichkeit in den nächsten fünf Jahre Gebrauch machen könnten, mit 60 in Rente zu gehen. Allerdings werden viele der Berechtigten trotz eines entsprechenden Angebots der Tarifparteien und des Gesetzgebers über das 60. Lebensjahr hinaus weiter arbeiten, weil sie es entweder wollten oder wegen der ihnen ansonsten fehlenden fünf Versicherungsjahre müssten.



Die zur Ablösung der Rentenabschläge aufzubringenden finanziellen Mittel bezifferte Husmann im Falle einer hundertprozentigen Inanspruchnahme einer Rente mit 60 auf knapp 70 Milliarden DM.



Mindestsicherung gehört nicht in die Rentenversicherung

In seiner Kritik an einigen der vom Bundeskabinett im Juni verabschiedeten Eckpunkte für eine Rentenstrukturreform erteilte Husmann der geplanten Mindestsicherung im System der gesetzlichen Rentenversicherung erneut eine deutliche Absage. Husmann wörtlich: "Viele Versicherte würden sich fragen, warum sie Beiträge entrichten sollen, wenn andere eine ähnlich hohe Leistung auch ohne Beitragszahlung und ohne Vorsorgeverpflichtung erhalten". Die Vermischung von Fürsorge und Rente würde zudem die Gefahr mit sich bringen, dass die Rente zur Grundrente verkommt. So würde zwar das Rentenniveau gesenkt und auch die Beiträge für Arbeitslosenhilfeempfänger würden abgesenkt werden, aber "es werde ja die Grundsicherung geben".



Altersarmut rückläufig

Im Zusammenhang mit der angedachten Mindestsicherung betonte Husmann noch einmal, dass die Altersarmut in Deutschland rückläufig sei. Ende 1997 waren 6 Prozent der Sozialhilfeempfänger - rund 172 000 Personen - 65 Jahre oder älter, 1965 waren es noch 28 Prozent. Nur 1,3 Prozent der über 65-Jährigen bezögen Sozialhilfe, im Schnitt der Bevölkerung seien es dagegen 3,5 Prozent, also fast dreimal soviel.



Rückgriff auf die Kinder beseitigen

Bei allen Überlegungen zur Einführung einer Mindestsicherung wird nach Husmanns Auffassung übersehen, dass die eigentliche Hemmschwelle, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei den Älteren die Sorge um den Rückgriff auf ihre Kinder ist. Diesen könne man aber mit guten Gründen auch in der Sozialhilfe selbst beseitigen, ohne deswegen neue Behörden aufbauen zu müssen.



Verfahrenserleichterungen für Scheinselbständige begrüßt

Husmann begrüßte die im Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit enthaltenen Erleichterungen zur Feststellung von Scheinselbständigkeit beziehungsweise arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit. Das in dem Entwurf vorgesehene Anfrageverfahren bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zur Feststellung der Eigenschaft als Selbständiger oder Arbeitnehmer wird nach Husmanns Auffassung die Transparenz des Verfahrens erhöhen, divergierende Entscheidungen vermeiden und die Verfahren selbst beschleunigen. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass divergierende Entscheidungen insbesondere zur Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung wegen der Beteiligung der Krankenkassen auf der einen Seite als Entscheidungsträger und der Rentenversicherungsträger auf der anderen Seite nicht zu vermeiden waren. Die Einführung eines Umfrageverfahrens zur Statusklärung bei einem Rentenversicherungsträger ist daher konsequent.

Quelle und Kontaktadresse:
VDR

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