Pressemitteilung | Deutscher Fleischer-Verband e.V. (DFV)

Mitarbeiterbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

(Frankfurt) - Am 1. Januar dieses Jahres ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) konnte erreichen, dass statt einer jährlichen Untersuchung aller Mitarbeiter durch den Amtsarzt nunmehr einmal pro Jahr eine Belehrung durch den Arbeitgeber ausreichen ist, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.

Bei dieser Belehrung müssen alle Mitarbeiter über ihre Verpflichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz unterrichtet werden. Der DFV hat daher als Dienstleistung für die Mitgliedsbetriebe der Innungen ein Merkblatt zu diesem Thema erarbeitet, mit dessen Hilfe die Belehrung einfach, schnell und verständlich durchgeführt werden kann. Die Schrift enthält alle wichtigen Informationen über Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln, über gefährliche Krankheiten und ihre Symptome sowie über Verhaltensmaßregeln bei einer Erkrankung. Ein Anhang beschreibt zudem ausführlich alle Krankheiten, bei denen ein gesetzliches Tätigkeitsverbot besteht, also zum Beispiel Cholera, Typhus oder eine Salmonellen-Infektion.

Ebenfalls Bestandteil des Merkblatts ist eine Erklärung, auf der sich der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern jährlich bestätigen lassen kann, dass diese die Informationen gelesen und verstanden haben. Die Pflicht zur Belehrung ist damit dann erfüllt.

Das Merkblatt des Deutschen Fleischer-Verbands wird in den nächsten Tagen an die Obermeister der Fleischer-Innungen versandt und von dort an die Betriebe verteilt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Fleischer-Verband (DFV) Kennedyallee 53 60596 Frankfurt Telefon: 069/633020 Telefax: 069/63302150

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