Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Mit welchen Maschen Versicherungsbetrüger Schäden ihrer Fahrräder vorgaukeln

(Berlin) - Rund 100 Millionen Euro leisten Hausratversicherer für gestohlene Velos an ihre Kunden im Jahr. Jeder berechtige Schaden wird selbstverständlich ersetzt. Aber die Versicherer wissen, dass nicht jeder angezeigte Diebstahl tatsächlich so wie geschildert stattgefunden hat. Besonders aufmerksam werden sie, wenn bei teuren Fahrrädern konkrete Angaben zu Bauart, Fahrradtyp oder Kaufdatum fehlen.

Versicherer wissen, dass der weit überwiegende Teil ihrer Kunden ehrlich ist. Dennoch liegt der geschätzte Gesamtschaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallverfallversicherung bei gut vier Milliarden Euro im Jahr. Wird der Sachbearbeiter des Versicherers stutzig, schaltet er daher häufig einen Sachverständigen ein. Die Erfahrung zeigt, dass in etwa zwei Drittel der dann begutachteten Velo-Fälle tatsächlich etwas nicht stimmt. Fragt der Versicherer nach den Umständen des Diebstahls oder nach dem genauen Fahrradtyp, der angeblich gestohlen wurde, verwickeln sich die Versicherungsnehmer oft in Widersprüche.

Masche 1: Der Schaden selbst wird fingiert

Manchmal sind es Kleinigkeiten, die den Verdacht auf einen versuchten Versicherungsbetrug erhärten: So gab ein Geschädigter an, ihm sei sein Fahrrad aus dem Keller gestohlen und durch das Kellerfenster abtransportiert worden. Diese Angaben konnten jedoch nicht stimmen, da das Kellerfenster viel zu klein für das Fahrrad war, es passte nicht durch die Öffnung.

Masche 2: Die Umstände eines Schadens werden fingiert

Auch wenn das eigene Fahrrad von jemand anderem beschädigt wurde, also ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung ist, sind die Angaben nicht immer plausibel. Beispiel: Der angegebene Totalschaden kann nicht durch einen leichten Zusammenstoß mit einem anderen Fahrradfahrer entstanden sein. Das Schadenbild passt nicht zum beschriebenen Unfallhergang.

Masche 3: Der Wert des Fahrrades wird fingiert

Auch eingereichte Kaufquittungen und Belege halten nicht immer, was sie versprechen - ein Fahrrad für wenige hundert Euro hat dann laut Kaufbeleg schnell über 1.000 Euro gekostet. Der Trick: Auf dem handschriftlichen Kaufbeleg des Fahrradhändlers wird eine Zahl vor der ursprünglichen Kaufsumme ergänzt - aus 300 Euro wird so ein Preis von 1.300 Euro. Durch einen Abgleich des Fahrradtyps mit dem Originalkaufpreis lässt sich dieser Trick schnell erkennen. Aber auch durch spezielle Geräte können Kaufbelege auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Wird eine Betrugsabsicht nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Außerdem kann er den Versicherungsvertrag kündigen, Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall, schon im Interesse der ehrlichen Kunden, zur Anzeige bringen. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Pressestelle Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Fax: (030) 20206000

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