Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Mit Sofortprogramm sind hunderttausende neue Jobs möglich

(Berlin) - „Wir brauchen schnellstmöglich eine Arbeitsmarktreform für kleine Beschäftigungsverhältnisse und zum Abbau der Schwarzarbeit. Gering bezahlte Arbeit ist heute immer noch weitgehend unattraktiv, weil jeder Hinzuverdienst entweder mit hohen Sozialabgaben belastet oder bei Empfängern von Sozial- und Arbeitslosenhilfe nahezu vollständig angerechnet wird. Ich unterstütze deshalb die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Müller und des rheinland-pfälzischen Sozialministers Gerster. Wir brauchen eine Ausweitung der bisherigen 630-DM-Arbeitsverhältnisse, erweiterte Möglichkeiten für den Kombilohn und neue Regelungen bei der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld. Die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Müller und dem rheinland-pfälzischen Sozialminister Gerster gehen deshalb in die richtige Richtung“, erklärte BDA-Präsident Dr. Dieter Hundt am 19. Dezember in Berlin.

Mit einem Sofortprogramm für kleine Beschäftigungsverhältnisse können noch im nächsten Jahr hunderttausende legale Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Damit würden insbesondere eine hohe Zahl bisheriger Schwarzarbeit in legale Arbeitsverhältnisse verändert werden können, sagte Hundt.


Als erste, sofort umsetzbare Maßnahmen schlage ich vor:

1. Die volle Sozialbeitragslast sollten nur diejenigen tragen, die mindestens einen Arbeitslohn in Höhe des steuerlich anerkannten Existenzminimums verdienen. Gerade im unteren Lohnbereich wirken hohe Sozialabgaben besonders beschäftigungsfeindlich. Der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Müller, die heutige Geringfügigkeitsgrenze von 325 € auf rund 600 € anzuheben, hat meine volle Unterstützung.

2. Es muss gesetzlich geregelt werden, dass Sozialhilfeempfänger, die eine Arbeit aufnehmen, einen höheren Anteil ihres Hinzuverdiensts behalten dürfen. Die heutige, uneinheitliche Verwaltungspraxis führt dazu, dass die Sozialämter nahezu den gesamten hinzuverdienten Lohn auf die Sozialhilfe anrechnen und Arbeit daher erst lohnt, wenn die Nettolöhne deutlich höher als die Sozialhilfesätze liegen. Wir brauchen den Kombilohn auch für Arbeitslosenhilfebezieher. Hier müssen ebenfalls wie in der Sozialhilfe Verbesserungen bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten gefunden werden. Alle reden vom Kombilohn, jetzt muss auch gehandelt werden.

3. Sozialhilfeempfänger, die eine Arbeit aufnehmen, sollten für jedes Kind, das sie zu versorgen haben, einen Kindergeldzuschlag erhalten. Denn solange die Sozialhilfe für Kinder höher als das Kindergeld ist, lohnt es sich in kinderreichen Familien häufig nicht zu arbeiten. Der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Sozialministers Gersters, Arbeitslosen, die eine Arbeit aufnehmen, als „Ausstiegsanreiz“ ein ergänzendes Kindergeld in Höhe von 150 DM zu zahlen, geht in die richtige Richtung.

4. Das Gleiche gilt für Gersters Vorschlag, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf maximal ein Jahr zu begrenzen, um damit Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen. Diese Änderung wirkt zwar erst mittelfristig, kann aber schon jetzt auf den Weg gebracht werden. Dies sollte wegen der damit verbundenen Signalwirkung sofort geschehen.

Mittelfristig brauchen wir zahlreiche weitergehende Maßnahmen. Dazu zählt vor allem die Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einem einheitlichen, auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zielenden Instrument. Daneben benötigen wir eine sachgerechte Ausgestaltung des Sozialversicherungsschutzes und der Beitragsgestaltung für den unteren Lohnbereich. Außerdem müssen die Kindergeldsätze an das Sozialhilfeniveau angepasst werden, damit Kinder faktisch aus der Sozialhilfe herausgenommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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