Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

Mit HighTech-Diagnostik das Glaukom unter Kontrolle halten / BVA empfiehlt Einsatz der Optischen Kohärenztomographie zur Verlaufskontrolle bei bestehendem Glaukom

(Düsseldorf) - Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) sieht in der jüngsten Bewertung durch den IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vor allem Stimmungsmache gegen Augenärzte. Anstatt die OCT für die Indikation zu bewerten, bei der sie sich bewährt hat - zur Verlaufskontrolle des Glaukoms - wurde eine Indikation gewählt, die in der Praxis keine Rolle spielt: die Früherkennung.

Der IGeL-Monitor des MDS stellte heute bei einer Pressekonferenz eine Bewertung zur "Früherkennung eines Glaukoms (grüner Star) mit der Optischen Kohärenztomographie (OCT)" vor. Dazu nimmt der 1. Vorsitzende des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA), Prof. Dr. Bernd Bertram, wie folgt Stellung: "Der BVA empfiehlt OCT-Untersuchungen bei Glaukomverdacht zur weiteren Abklärung und zur Verlaufskontrolle bei bestehendem Glaukom. Für die Früherkennung hat sich die Kombination aus der Untersuchung des Sehnervenkopfes an der Spaltlampe und der Augeninnendruck-Messung bewährt."

Das Glaukom ist eine Erkrankung des Sehnervs, die schleichend beginnt und von den Betroffenen selbst erst bemerkt wird, wenn schon ein großer Teil der Sehnervenfasern zerstört ist. Wird es nicht behandelt, führt das Glaukom zu Ausfällen im Gesichtsfeld bis hin zur Erblindung. Ein wichtiger Risikofaktor für diese Krankheit ist das Alter, ein anderer der Augeninnendruck. Deshalb empfiehlt der BVA allen Menschen ab dem Alter von 40 Jahren alle zwei oder drei Jahre den Glaukom-Check. Falls nahe Verwandte (Eltern oder Geschwister) an einem Glaukom leiden oder noch weitere Risikofaktoren vorliegen, ist die Untersuchung auch schon in jüngerem Alter und in engeren Abständen sinnvoll. Wesentlicher Bestandteil des Glaukom-Checks ist die Untersuchung des Sehnervenkopfs: Durch das Spezialmikroskop, die Spaltlampe, betrachtet der Augenarzt dabei die Stelle, an der der Sehnerv das Auge verlässt. Bei einem Glaukom sind hier Veränderungen sichtbar, lange bevor das Sehvermögen ernsthaft beeinträchtigt wird. Zudem wird der Augeninnendruck gemessen, denn ein erhöhter Augeninnendruck ist ein wichtiger Risikofaktor für die Entstehung eines Glaukoms.

Wenn ein Glaukom festgestellt wurde, kann es mit Augentropfen, Laserbehandlungen oder Operationen erfolgreich behandelt werden. So kann das Sehvermögen der Betroffenen erhalten werden. "Es ist unbestritten, dass eine frühzeitige Glaukomtherapie eine Erblindung verhindern kann, was für den einzelnen Patienten enorm bedeutsam ist", betont Dr. Peter Heinz, der 2. Vorsitzende des BVA. Bei dieser chronischen Erkrankung sind aber regelmäßige Untersuchungen notwendig, um den Therapieerfolg zu kontrollieren. Die OCT ist dabei eine für die Patienten nicht belastende Untersuchung, die hochauflösende Bilder liefert. So kann die Dicke der Nervenfaserschicht im Umfeld des Sehnervenkopfs genau bestimmt werden und auch der Sehnervenkopf selbst lässt sich dreidimensional darstellen. Neben der OCT gibt es noch andere Untersuchungsverfahren wie die Retinatomographie (HRT), die für die Verlaufskontrolle geeignet sind. Die Krankenkassen bezahlen diese Untersuchungen in der Regel nicht. Gerade weil die OCT ein noch relativ neues, modernes Verfahren ist, gibt es bisher noch wenige abgeschlossene Studien. Auch beim Einsatz der OCT für die Untersuchung anderer Augenkrankheiten wie der Altersabhängigen Makuladegeneration haben sich die Krankenkassen unter Verweis auf fehlende Studien lange gesträubt, die Kosten zu übernehmen.

Der BVA empfiehlt, dass Augenärzte ihre Patienten über die Vor- und Nachteile dieser Bildanalysen informieren, damit diese selbst entscheiden können, ob sie die Möglichkeit der modernen hochauflösenden Diagnostik nutzen möchten.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Pressestelle Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 4303700, Fax: (0211) 4303720

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