Mit einem Klick zu landesrechtlichen Vorgaben der Kooperation von Jugendhilfe und Schule
(Berlin) - Was läuft in Sachsen im Bereich Schulsozialarbeit? Wie stellt sich Bayern dem Thema Schulverweigerung? Wie regelt Niedersachsen den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule? Bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen zur Kooperation von Schule mit Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe soll ein neues Kompendium Hilfestellung bieten, das jetzt unter www.agj.de/Fokus5 veröffentlicht wurde.
Schule und Jugendhilfe bewegen sich aufeinander zu - nicht zuletzt spiegelt sich das in den einzelnen Bundesländern auch auf landesrechtlicher Ebene wider. In der föderalen Fülle unterschiedlicher Herangehensweisen fällt allerdings der Überblick nicht leicht. Aus diesem Grund entstand im Rahmen einer Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ mit dem Schulausschuss der Ständigen Konferenz der Kultusminister unter Mithilfe der Kultus-, sowie der Jugendbehörden der Bundesländer eine Übersicht zu landesrechtlichen Grundlagen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)
Sabine Kummetat, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
Telefon: (030) 40040200, Telefax: (030) 40040232
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