Pressemitteilung | Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR

Mit der Rettungsbox hat der Zahn eine Chance / Zahnärzte empfehlen: Zahn-Rettungsbox gehört in die Hausapotheke

(Kiel) - Das Schlimmste, was einem Zahn passieren kann, ist, dass er ausgeschlagen wird. Die Häufung solcher Unfälle ist bei Raufereien, beim Sport, beim Fahrradfahren, Skaten, Klettern oder Turnen zwischen dem neunten und zwölften Lebensjahr am größten. 75 Prozent der meist jungen Patienten suchen danach nicht ihren Zahnarzt auf. Dabei kann der Zahn mit hoher Wahrscheinlichkeit gerettet werden, weiß der Vizepräsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Hans- Peter Küchenmeister. Entscheidend sind schnelles und richtiges Handeln und eine "Zahnrettungsbox".

Anlässlich des Weltgesundheitstages erläuterte der neue Leiter der Sektion Kinderzahnheilkunde am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Kiel, Prof. Dr. Christian Splieth, die Möglichkeiten des Zurückpflanzens eines ausgeschlagenen Zahns: "Wenn der Zahn eindeutig zugeordnet werden kann und ein Tetanusimpfschutz besteht, sollte der Zahn abgespült und direkt wieder eingesetzt und auf dem Weg zum Zahnarzt mit dem Finger festgehalten werden. In der Zahnarztpraxis erfolgt die Weiterversorgung." Wenn das nicht möglich ist, empfiehlt sich die Aufbewahrung in einer "Zahnrettungsbox". Nur die wenigsten Menschen wüssten von den großen Chancen, solche Zähne mittels einer Zahnrettungsbox bis zu 48 Stunden "über die Runden" zu bringen, um sie von einem Zahnarzt einpflanzen zu lassen. Daher, so Splieth, gehöre eine Zahnrettungsbox in jedes Reisegepäck von Eltern mit Kindern, in jede Schule, Sportstätte und im Grunde in jeden Haushalt mit Kindern und Jugendlichen. Solche Rettungsboxen kosten rund 20 Euro und sind in Apotheken erhältlich.

Wenn der Zahn eine Chance haben soll, sind allerdings einige Hinweise zu beachten: So soll der Zahn sofort gesucht und feucht gehalten werden. Die Wurzeloberfläche darf nicht berührt oder desinfiziert werden und vor allem nicht austrocknen. Falls keine Zahnrettungsbox zur Verfügung steht, darf man den Zahn für begrenzte Zeit in H-Milch lagern oder in Kunststoff-Folie einwickeln, um das Austrocknen zu verhindern. Völlig ungeeignet für die Lagerung sind normales Wasser, Speichel oder trockene Taschentücher.

Steht eine Rettungsbox zur Verfügung, sollte der Zahn möglichst innerhalb von 30 Minuten in die Nährlösung der Box gelegt werden. Hierin können die Zellen im Zahnhaltegewebe der Zähne 24 - 48 Stunden überleben. Die Zahnrettungsbox mit einem speziellen Zellnährmedium ist vor ihrem Einsatz bis zu drei Jahren bei Zimmertemperatur lagerfähig.

Bei richtiger Rettung pflanzt der Zahnarzt den Zahn wieder ein. Dieser wächst in der Regel mit dem normalen Zahnhalteapparat ein und funktioniert nach kurzer Zeit wie vorher. Ohne Zahnrettungsbox sterben die Zellen in der Wurzelhaut meist nach 30 Minuten ab. So sind nicht mehr genügend Zellen vorhanden, die den Zahn wieder in seinem Knochenfach verankern könnten - der Zahn geht über kurz oder lang verloren.

Erste Schritte beim Zahnunfall:
- Den Zahn oder das Bruchstück suchen.
- Nur an der Zahnkrone anfassen, die Wurzeloberfläche nicht berühren.
- Bei starker Verschmutzung kurz unter Wasser abspülen, aber nicht weiter säubern; am Zahn haftende Schmutzpartikel nicht entfernen, Zahn nicht desinfizieren.
- Entweder Zahn in das Loch im Kiefer zurücksetzen und festhalten oder
- Zahn feucht halten: am besten in der Zahnrettungsbox bei Zimmertemperatur und
- So schnell wie möglich zum Zahnarzt oder in die Zahnklinik.

Quelle und Kontaktadresse:
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR Frau Margrit Gehl, Presse Westring 498, 24106 Kiel Telefon: 0431/2609260, Telefax: 0431/26092615

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