Mit dem Zahnarzt-Besuch Steuern sparen
(Kiel) - Die Einkommenssteuererklärung ist für viele Steuerzahler ein Buch mit sieben Siegeln. Spätestens bei der Rubrik "außergewöhnliche Belastungen" zucken viele nur noch ratlos mit den Schultern. "Haben wir nicht", denken viele Bundesbürger - und verzichten damit unter Umständen auf bares Geld. Denn die Kosten für den Zahnersatz, für Zahnkronen oder Zahnfüllungen aus Gold können hier geltend gemacht werden.
Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hilft Patienten, ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen: "Die Selbstbeteiligung am Zahnersatz gilt als außergewöhnliche Belastung, wenn sie eine bestimmte Grenze überschreitet", erläutert Dr. Kai Voss, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer.
Laut Einkommenssteuergesetz können bestimmte Aufwendungen bei Krankheiten einkommensmindernd berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Eigenanteil beim Zahnersatz. Ob ein Steuerzahler in den Genuss der Ersparnis kommt, ist vom Einkommen und der Höhe der Eigenbeteiligung abhängig.
Ein Beispiel: Verdient ein Familienvater mit drei Kindern 60000 DM im Jahr, liegt seine zumutbare Grenze für außer-gewöhnliche Belastungen bei einem Prozent seines Einkommens. Anders ausgedrückt: Hat seine Familie mehr als 600 DM im Jahr für außergewöhnliche Belastungen wie Zahnersatz ausgegeben, kann er die übersteigende Summe steuerlich geltend machen.
Wer für seine eigene Steuererklärung nachrechnen möchte, sollte bei der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein die Broschüre "Zahnersatz und Steuern" anfordern. Die Steuertipps sind auch im Internet (http://www.zahnaerztekammer-sh.de/hotline/steuern.html) abrufbar. Hier wird bequem die persönliche Belastungsgrenze ausgerechnet.
Quelle und Kontaktadresse:
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR
Westring 498
24106 Kiel
Telefon: 0431/2609260
Telefax: 0431/26092615
Presse:
Dr. Kai Voss
Kirchenstr. 1
24245 Kirchbarkau
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