Mit dem richtigen Testament bis zu 70 % Steuern sparen
(Bonn) - Zu mehr erbschaftsteuerlicher Planung hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Wolfgang Kastner, die Bundesbürger aufgefordert. Anlaß für die Mahnung: In den nächsten zehn Jahren seien Vermögenswerte von rund DM 2,6 Billionen zu vererben. Die Generation der Erben sei im Anmarsch.
Angesichts dieser Summen seien die Vorteile eines Testaments noch zu wenig bekannt, erklärte Kastner. So sei das Testament ein geschicktes Instrument, die Erbschaftsteuer günstig zu beeinflussen, z. B. durch Einräumung eines Niessbrauchsrechts für den überlebenden Ehegatten. Dadurch ließen sich häufig Steuereinsparungen von bis zu 70 % erzielen, könne die Steuerbelastung bisweilen um sechsstellige Beträge gesenkt werden.
Insbesondere Personen, die ihr Vermögen weitläufigen Verwandten oder Lebensgefährten vermachen wollten, warnte Kastner vor vorschnellem Handeln ohne vorherige steuerliche Beratung. Diese Personen würden häufig in die ungünstige Steuerklasse III mit hoher Steuerprogression und niedrigen Freibeträgen fallen. So löse z. B. eine Erbschaft von 500.000,00 DM nach der steuerlichen Neubewertung von Haus- und Grundbesitz keine Seltenheit mehr, eine steuerliche Belastung von rund 112.000,00 DM aus, die z. B. vermieden werden könne, wenn der Erblasser weitläufige Verwandte, Nichten, Neffen, Abkömmlinge von Vettern und Cousinen, vor seinem Tod noch adoptieren würde. In diesem Fall würden sie als leibliche Kinder des Erblassers zählen und damit in die erheblich günstigere Steuerklasse I mit geringerer Steuerprogression und erheblich höheren Freibeträgen fallen. Es fiele nur eine Steuer von rund 7.000,00 DM an.
Auch Lebensversicherung und Testament sollten aufeinander abgestimmt werden, mahnte Kastner. Vielen sei nicht bekannt, daß auch Lebensversicherungen in voller Höhe der Erbschaftsteuer unterlägen. So könnten Lebensgefährten z. B. die vorgenannte Steuer von 112.000,00 DM bei einer Lebensversicherungssumme von 500.000,00 DM dadurch völlig vermeiden, daß z. B. die Lebensgefährtin selbst das Leben des Partners als
Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte versichere und die Prämien aus eigener Tasche zahle. In diesem Fall erhalte die Lebensgefährtin die Lebensversicherungssumme aus eigenem Vertrag, so daß keine Steuer anfiele.
Weitere Tips und Informationen sowie Mustertestamente enthalten die vom DGEPräsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber Sterben macht Erben" und Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
Simrockallee 27
53173 Bonn
Telefon: 0228/935570
Telefax: 0228/9355799