Missbrauchskomplex Münster: Die Urteile und ihre Nebenwirkungen
(Berlin) - Heute verhängte das Landgericht Münster die Urteile gegen die fünf Angeklagten im sogenannten Missbrauchskomplex Münster. Sie hatten die betroffenen Kinder mehrfach und schwer missbraucht, vergewaltigt und darüber hinaus noch über das Internet anderen Kriminellen für weitere Missbrauche und Vergewaltigungen angeboten. Schlimmer ging es nicht. Das Gericht hat bei der Festlegung des Strafmaßes seine ihm zustehenden Möglichkeiten und insbesondere die Möglichkeit einer anschließenden Sicherungsverwahrung der Täter ausgeschöpft. Die Deutsche Kinderhilfe ist zufrieden mit dem Urteil.
Dieser schlimme Fall war Auslöser für die nochmalige und nachdrückliche Forderung der Deutschen Kinderhilfe von gesetzlichen Nachbesserungen zur Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern. Nachdem Bundesjustizministerin Lambrecht sich weigerte, die Strafandrohungen für sexuellen Missbrauch von einem minderschweren Delikt zu besonders schwerem Rechtsbruch = Verbrechen zu erhöhen, forderte unser damaliger Vorstandsvorsitzender Rainer Becker öffentlich ihren Rücktritt.
Nachdem die Medien dies intensiv aufgriffen, begann Frau Lambrecht, auf die Forderungen nach Strafverschärfungen, bessere Möglichkeiten für Ermittler, eine Fortbildungspflicht für Richter*innen und vieles mehr einzugehen und gesetzliche Nachbesserungen zu entwickeln.
Endlich haben wir die Nachbesserungen in unserem Strafgesetzbuch und weiteren Gesetzen für mehr Schutz unserer Kinder vor sexueller Gewalt.
Härtere Strafen sind natürlich nicht alles, aber sie dokumentieren auch eine Haltung unserer Politik, was ihr unsere Kinder wert sind.
"Frau Lambrecht hatte sich wie schon ihre Amtsvorgänger geirrt und ihren Irrtum korrigiert. Möge es persönliche Weiterentwicklung und nicht nur politisches Kalkül gewesen sein," kommentiert Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V.
So oder so haben wir erste Fortschritte im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern erreicht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949