Missbrauchsbekämpfung bei Dialern hat sich bewährt VATM zieht ein Jahr nach Inkrafttreten Bilanz zum Mehrwertdienstegesetz
(Berlin) - Das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900 Mehrwertdiensterufnummern (Mehrwertdienstegesetz), das vor einem Jahr am 15. August 2003 in Kraft getreten ist, hat sich nach Einschätzung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrtwertdiensten (VATM) weitgehend bewährt. Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf Aktivitäten einiger weniger unseriöser Anbieter, die mit betrügerischen Machenschaften (Dialer-Problematik) potenzielle Kunden verunsicherten und so den gesamten Mehrwertdienstesektor in Verruf zu bringen drohten.
Für Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, der von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste FST e.V. den Gesetzgebungsprozess mit praxisorientierten Empfehlungen unterstützte, ist das Mehrwertdienstegesetz im Hinblick auf die Dialer-Problematik ein Beispiel dafür, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Anforderungen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter erreicht werden kann.
Denn die diesbezüglich im Mehrwertdienstegesetz verankerten Maßnahmen zeigen nach einem Jahr Anwendung bereits deutlich positive Wirkung. So haben beispielsweise die Veröffentlichung einer Black List über eingeleitete Maßnahmen bei Verstößen gegen das Mehrwertdienstegesetz und Rufnummernmissbrauch durch die Regulierungsbehörde sowie die Preisangabepflicht der Anbieter bei der Bewerbung der Dienste zu mehr Transparenz für den Verbraucher geführt.
Ein übriges tut der gesetzlich festgelegte Auskunftsanspruch des Verbrauchers über Namen und Anschrift von Anbietern von 0190er Diensten, im Zuge dessen eine Datenbank für 0900er Rufnummern eingeführt wurde, sowie eine Beschränkung der Dialer auf eine bestimmte Rufnummerngasse, um die Sicherheit der Kunden vor schwarzen Schafen zu erhöhen.
Als weiterhin wesentliche Aufgabe betrachtet Jürgen Grützner vor allem die Missbrauchsprävention und die kontinuierliche Aufklärung des Verbrauchers. Denn, so der VATM-Geschäftsführer, nur ein informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher ist in der Lage, Betrugsversuche zu erkennen und möglichen Schaden frühzeitig abzuwenden.
Gleichzeitig muss die Branche Verhaltensregeln und Selbstverpflichtungen verantwortungsvoll leben und kontinuierlich weiterentwickeln. Eine transparente Preis- und Produktpolitik aller im Markt aktiven Unternehmen ist für die Vertrauensbildung beim Kunden unerlässlich."
Umfangreiche neue Gesetzesregelungen sind aus Sicht des VATM nicht notwendig. Entscheidend ist, dass die Einhaltung der vorhandenen Gesetze regelmäßig kontrolliert und festgestellte Verstöße zeitnah und effizient durch die Regulierungsbehörde abgestellt werden. Es bedarf regelmäßiger, präventiver Kontrollmaßnahmen, um Schaden bei Endkunden und Unternehmen im Vorfeld zu verhindern.
Im Hinblick auf die derzeit anstehende Novellierung der Entwürfe zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) sind Mehrfachregelungen in verschiedenen Gesetzen und Überreglementierungen daher zu vermeiden. Nur dort ist Regulierung gefragt, wo sie auch wirklich notwendig ist, um die selbst von den politischen Entscheidungsträgern angestrebte Entbürokratisierung und Entfaltung eines jungen, innovativen und dynamischen Marktes zu gewährleisten. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Regelung erforderlich und auch praktisch zielführend ist. Wir stehen in einem intensiven Dialog mit der Bundesregierung sowie mit den Verbraucherschützern. Dabei setzt der VATM auf ausgewogene Regelungen, die Kunden wie Unternehmen gerecht werden, erklärt Jürgen Grützner.
Der Markt für Auskunfts- und Mehrwertdienste gehört zu den wachstumsstärksten innerhalb des deutschen Telekommunikationsbereiches.
Dieser Sektor trägt laut einer vom VATM in Auftrag gegebenen Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikationsdienste (WIK) bereits etwa sieben Prozent zum Umsatz in der gesamten Festnetzkommunikation bei. Wertmäßig entspricht das einem Volumen von schätzungsweise zwei Milliarden Euro.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM)
Jürgen Grützner, Eva-Maria Ritter
Albrechtstr. 12, 10117 Berlin
Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539
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