Missbrauch von Kontodaten / Verbraucherzentrale rät, Abbuchungen immer zu prüfen
(München) - Auch bei der Verbraucherzentrale Bayern melden sich Betroffene, denen unberechtigt Geld von ihrem Konto abgebucht wurde, obwohl sie ihre Kontoverbindung nicht weitergegeben hatten. Offensichtlich sind Daten von Verbrauchern illegal im Umlauf, die neben Name und Adresse auch Bankdaten preisgeben. Wer eine Fehlbuchung entdeckt, sollte widersprechen und die Bank auffordern, diese Buchung zu "korrigieren", rät Petra von Rhein, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Formulierung, den Betrag "zurückzubuchen" wäre falsch, da in diesem Fall für die Überziehung eines Kontos Zinsen berechnet werden. Bei der "Korrektur" muss der Kunde so gestellt werden, als hätte die Buchung nicht stattgefunden.
Wichtig ist, seine Forderung sofort zu stellen, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss. "Grundsätzlich kann man auch bei unberechtigten Abbuchungen die Korrektur noch später fordern, allerdings müssen besondere Gründe vorgetragen werden", erläutert Verbraucherschützerin Petra von Rhein. Sie rät außerdem, Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten.
Um das Risiko eines Missbrauchs zu senken, empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern, die Kontoauszüge regelmäßig und sorgfältig zu kontrollieren.
Besonders wichtig ist, keine Bankdaten am Telefon weiterzugeben. Auch im Internet ist höchste Vorsicht bei der Angabe der Kontoverbindung geboten.
"Dies sollte man nur bei bekannten Firmen tun, die einen hohen Sicherheitsstandard bei der Verschlüsselung von Daten garantieren", empfiehlt von Rhein.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Ingrid Kreuzer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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