Pressemitteilung |

Missbrauch des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes zwingt VIK zur Beschwerde bei der EU-Kommission

(Essen) – Obwohl das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) nun seit fast einem Jahr in Kraft ist, stehe nach Aussagen des VIK eine Klärung des mit „heißer Nadel“ gestrickten Gesetzes bis heute aus.

Bedauerlicherweise verursache das Gesetz aber weiter ansteigende Mehrkosten und eine kontinuierliche Ungleichbehandlung von industriellen und gewerblichen Stromeinspeisern. Die damit verbundene dauerhafte Schwächung der in Deutschland ansässigen Unternehmen könne durch VIK nicht stillschweigend hingenommen werden. So schwanken z. B. nach einer aktuellen VIK-Erhebung die von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen unter Bezug auf das KWK-Gesetz erhobenen Strompreisaufschläge erheblich. Neben zwei Ausnahmen, die ganz von einer Erhebung eines Aufschlages absehen, variierten diese Zusatzbelastungen zwischen 0,15 Pf/kWh in Duisburg und 1,80 Pf/kWh in Berlin.

Vor diesem Hintergrund und der sich trotz degressiver Ausgestaltung des Gesetzes weiter verschärfenden Belastung der deutschen Stromkunden hat VIK eine Beschwerde an die Wettbewerbsdirektion der europäischen Kommission gerichtet. Nur so scheint dem VIK eine eindeutige Klärung der Gesetzeslage möglich.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41 45128 Essen Telefon: 0201/810840 Telefax: 0201/8108430

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