Ministerin Stewens lehnt Zuzahlungen in der häuslichen Krankenpflege ab / Parteiübergreifender Konsens für die Zukunft der häuslichen Krankenpflege in Bayern
(München) - An der Veranstaltung am 20. August in München, zu der alle Pflegeverbände in Bayern aufgerufen hatten, nahmen Landespolitiker gegenüber rund 160 anwesenden Pflegedienstvertretern Stellung zu der Frage, wie es um die Zukunft einer flächendeckenden häuslichen Pflege bestellt ist. Alle Parteien bekräftigten die Forderung nach dem Vorrang der ambulanten Versorgung.
Von besonderer Brisanz war das aktuelle Thema der im Zuge der Gesundheitsreform geplanten beträchtlichen Zuzahlungen für Patienten der häuslichen Krankenpflege. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) die Sozialministerin Stewens und andere Politiker in seiner Stellungnahme auf die drastischen Auswirkungen insbesondere für die chronisch Kranken hingewiesen.
Geplant ist, dass zukünftig 600 Millionen Euro in der häuslichen Krankenpflege, das entspricht 36% der Gesamtausgaben für diese Leistung, von den Patienten selbst gezahlt werden sollen. Mindestens 5 Euro pro Tag sollen die Patienten bis zu 585 Euro jährlich zuzahlen. Die Position der Sozialministerin Stewens hierzu war eindeutig: Eine Zuzahlungsregelung in dieser Form lehnte sie mit dem klaren Hinweis darauf ab, dass dadurch der Grundsatz „ambulant vor stationär“ weiter geschwächt würde. Die massiven Zuzahlungen würden nämlich dazu führen, dass Betroffene lieber auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege verzichten. In der Folge, darüber war Frau Stewens sich mit der Gesundheitspolitischen Sprecherin der Grünen, Frau Theresa Schopper, einig, verstärkt sich die Erkrankung bei den Patienten und muss zu einem späteren Zeitpunkt stationär im Krankenhaus behandelt werden. Beide Vertreterinnen sprachen deshalb auch übereinstimmend von einem „Webfehler“ in der geplanten Gesundheitsreform, der ausgebessert werden muss.
Ein weiteres aktuelles Thema stand ebenfalls auf der Tagesordnung der Veranstaltung: Die Verschiebung von Leistungen der Krankenversicherung in die Zuständigkeit der Pflegeversicherung. Bei den Politikern, allen voran Sozialministerin Christa Stewens, wurde deutlich, dass eine Verschiebung von Leistungen der Krankenversicherung in die Pflegeversicherung politisch nicht gewollt und rechtlich unzulässig ist. Die Bayerische Staatsregierung hat aus diesem Grund einen Gesetzesantrag formuliert, der bereits vom Bundesrat mehrheitlich angenommen worden ist. „Jetzt ist es Sache des Bundestags, diese klarstellende Regelung gegen die Verschiebung von Leistungen anzunehmen. Wir fordern die Regierungsparteien auf der Bundesebene auf, das Gesetz zu unterstützen und anzunehmen“ so Stewens.
„Die Veranstaltung war ein voller Erfolg für die ambulanten Pflegeeinrichtungen und für die betroffenen Patienten. Dass sich die Sozialministerin und auch die Oppositionsparteien so deutlich gegen eine Selbstbeteiligung in der häuslichen Krankenpflege aussprechen, hat uns sehr gefreut. Jetzt muss von uns aus Bayern ein klares Signal aller Parteien nach Berlin gehen: diese unsinnigen Zuzahlungsregelungen müssen weg“, so Gisela Zöller, stellvertretende Vorsitzende des bpa in Bayern.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889