Pressemitteilung | ADEXA - Die Apothekengewerkschaft

Minijobs: Aus eins mach zwei? / Positiver Beschäftigungseffekt ist ungewiss / Altersvorsorge darf nicht vernachlässigt werden

(Hamburg) - Die neuen Regelungen für Minijobs und einen Niedriglohnsektor bis 800 Euro müssen sich nach Ansicht des BVA an ihren Ergebnissen in drei Bereichen messen lassen: dem Abbau von Schwarzarbeit und von Überstunden sowie der Schaffung neuer Stellen. Viele Arbeitsmarktexperten sind in dieser Beziehung skeptisch und erwarten eher Verdrängungs- statt Beschäftigungseffekte.

Ab dem 1. April 2003 wird die Grenze für Minijobs von 325 Euro auf 400 Euro erhöht. Der Arbeitgeber zahlt dann eine pauschale Abgabe von 25 Prozent statt bisher 22 Prozent. Für Arbeitnehmer ist der Verdienst nach wie vor steuer- und sozialabgabenfrei. Diese geringfügige Beschäftigung kann dann auch wieder als Nebenjob erfolgen.

Bei Verdiensten von 400 bis 800 Euro brutto wird eine so genannte Gleitzone geschaffen. Arbeitgeber zahlen die regulären Sozialabgaben von zurzeit knapp 21 Prozent. Arbeitnehmer zahlen dagegen nur niedrige Beiträge: Sie beginnen bei 4 Prozent und fließen allein in die Krankenversicherung.

Wichtig: In beiden Fällen werden nur sehr geringe Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt! Wenn es sich um einen Nebenjob handelt, ist dies vielleicht nicht so gravierend. Andernfalls muss aber jeder Arbeitnehmer darauf achten, dass die eigene Altersvorsorge nicht zu kurz kommt. Für Frauen gilt dies ganz besonders, denn sie bauen oft noch zu stark auf die Absicherung durch den Ehepartner. Fakt ist aber: Nur eigene Rentenansprüche sind „ehekrisenfest“.


Deshalb sind Jobs in der Gleitzone zwar kurzfristig finanziell attraktiv. Sie können sich aber als kurzsichtig erweisen, wenn keine alternative Absicherung erfolgt.

Für den Apothekenbereich haben Minijobs bisher kaum eine Rolle gespielt. Das könnte sich jetzt ändern. Positiv wäre dies, wenn vermehrt Überstunden abgebaut werden und dafür neue Mini- und Teilzeitstellen entstehen. Der BVA wird gleichzeitig kritisch beobachten, ob Apothekenleiter die neuen Regelungen ausnutzen, um Voll- und Teilzeitstellen aufzusplitten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) Deichstr. 19 20459 Hamburg Telefon: 040/363829 Telefax: 040/363058

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