Mindestlohn muss unterschiedliche Gegebenheiten berücksichtigen / Institut Arbeit und Technik schlägt Differenzierung für Ost-West und Jugendliche vor / Schutz für Arbeitsplätze gering Qualifizierter
(Gelsenkirchen) - Der Niedriglohnsektor in Deutschland wächst. Mindestens sechs Millionen Menschen arbeiten für Stundenlöhne unter der Niedriglohnschwelle das sind weniger als 9,83 Euro in Westdeutschland bzw. 7,15 Euro in Ostdeutschland. Bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland muss deshalb das starke Lohngefälle zwischen Ost- und Westdeutschland berücksichtigt werden. Dazu raten die Arbeits- und Bildungsforscher des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen). Eine weiterreichende starke Unterscheidung nach Regionen und Branchen führt dagegen zur Unübersichtlichkeit, was die Einführung eines Mindestlohns erschwert.
Das IAT empfiehlt zudem einige Differenzierungen, damit durch den Mindestlohn Qualifizierungsanstrengungen nicht behindert werden. Auszubildende sollten ausgenommen werden. Für Jugendliche unter 21 Jahren sind niedrigere Raten denkbar. Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen, wie der Mindestlohn nach Alter bzw. anderen Kriterien unterschieden werden kann: So sind in Frankreich Auszubildende ausgeschlossen und Jüngere erhalten einen niedrigeren Mindestlohn. In Großbritannien liegt der Mindestlohn für 16- bis 17-Jährige bei 56 Prozent, für 18- bis 21-Jährige bei 83 Prozent. Für neu eingestellte Beschäftigte in Weiterbildung gilt dort ein niedrigerer Entwicklungslohn in Höhe von 83 Prozent des Mindestlohns.
Das Beispiel Großbritannien zeigt auch, dass bei schrittweiser Einführung eines Mindestlohns negative Beschäftigungseffekte vermieden werden. Ganz im Gegenteil gibt es positive Auswirkungen: Ein gesetzlicher Mindestlohn kann helfen Arbeitsplätze für gering Qualifizierte zu sichern. Wie die Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz in der Bauwirtschaft zeigen, konnten durch den Mindestlohn die Konkurrenzbedingungen der heimischen Baubeschäftigten verbessert und der Abbau von Arbeitsplätzen für gering Qualifizierte verringert werden. Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz können damit auch ein wichtiges Integrationsinstrument für heimische Ausländer sein. Mit der Europäisierung des Arbeitsmarktes wird sich die Beschäftigungssituation gering Qualifizierter jedoch weiter verschlechtern, wenn keine Lohnuntergrenze in den deutschen Arbeitsmarkt eingezogen wird, fürchten die IAT-Arbeitsmarktforscher.
Denn angesichts der hohen Arbeitslosigkeit beschäftigt der wachsende Niedriglohnsektor nicht nur Un- und Angelernte, sondern inzwischen zu mehr als drei Vierteln Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder sogar akademischem Abschluss. Bessere Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose liegen deshalb nicht in Lohndumping, sondern in den Bereichen Qualifizierung und Beratung/ Vermittlung.
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