Mindestlohn in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau / Erste / Verhandlungsrunde ohne Ergebnis vertagt
(Frankfurt am Main) - Die Auftaktverhandlung über die erstmalige Einführung eines tariflichen Mindestlohns für die rund 800 000 Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau endete ohne Ergebnis. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Vertreter des Gesamtverbands der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) vertagten sich zu weiteren Gesprächen auf den 3. Juli 2014.
In den Tarifverhandlungen soll die zweijährige Übergangsfrist des derzeit im Bundestag beratenen Mindestlohngesetzes genutzt und die Löhne für ungelernte Arbeitnehmer an den gesetzlichen Mindestlohn herangeführt werden. Ziel der IG BAU ist es, auch in den grünen Branchen dauerhaft die Mindestlöhne tarifvertraglich zu vereinbaren. "Wir haben den ersten Schritt geschafft und grundsätzliche Annäherungen erzielt. Fortschritte gab es insbesondere bei Fragen der Struktur des Mindestlohntarifvertrags", sagte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Harald Schaum. "Bei der Höhe des Mindestlohns liegen die Vorstellungen allerdings noch deutlich auseinander. Die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, ihre Branchen zukunftsfest aufzustellen und das Image der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus für den Nachwuchs attraktiver zu gestalten. Wir erwarten, dass sie sich dieser Verantwortung stellen. Die Beschäftigten haben faire Löhne verdient."
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Ruprecht Hammerschmidt, Leiter, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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