Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Mindestlohn in der Zeitarbeit gestiegen

(Münster) - Zeitarbeitskräfte können sich freuen: Seit 1. März sind die Tariflöhne des iGZ-DGB-Tarifvertragswerks angehoben. Der neue Mindestlohn beträgt dann in Westdeutschland 9,23 Euro und in Ostdeutschland 8,91 Euro. Die Erhöhung betrifft bundesweit alle neun Entgeltgruppen. In Westdeutschland steigt der Tariflohn in fast allen Entgeltgruppen um rund 2,5 Prozent. Ausnahme ist die unterste Entgeltgruppe. Hier steigt der Verdienst von vorher 9 Euro (Vertrag vom 1. Januar 2017) auf 9,23 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 2,6 Prozent. Die Entgelttabelle für Ostdeutschland zeigt eine noch deutlich größere Lohnerhöhung. Mit Ausnahme der Entgeltgruppen 1 und 2 steigt der Stundenlohn um rund 4 Prozent. In den ersten beiden Entgeltgruppen steigt das Gehalt auf 8,91 Euro (Entgeltgruppe 1) und 9,01 Euro (Entgeltgruppe 2).

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Wolfram Linke, Pressesprecher PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster Telefon: (0251) 322620, Fax: (0251) 32262100

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