Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche steigt
(Frankfurt am Main) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßen, dass das Bundeskabinett den Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Aus- und Weiterbildung erneut für allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit sind auch tariflose Unternehmen und deren Beschäftigte an diese Lohnuntergrenze gebunden. Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2016 in den alten Bundesländern auf 14 Euro und in den neuen Bundesländern auf 13,50 Euro pro Stunde. Ab Januar 2017 beträgt er in Ost und West einheitlich 14,60 Euro. Der Mindestlohn gilt für pädagogisches Personal, das überwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und weiterbildet.
"Die verbindliche Lohnuntergrenze kommt rund 20.000 Beschäftigten zugute, die so vor Lohndumping geschützt werden. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Arbeitsbedingungen aber auch die Qualität der Weiterbildungsangebote zu stabilisieren", sagte Ute Kittel, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. Andreas Gehrke, Leiter des Arbeitsbereichs Tarif- und Beamtenpolitik sowie Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW, ergänzte: "Es ist zudem ein großer Erfolg, dass endlich die Ost-West-Angleichung vereinbart werden konnte."
Die Tarifparteien, auf Arbeitnehmerseite ver.di und die GEW, auf Arbeitgeberseite die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes, hatten den Tarifvertrag ausgehandelt und im August gemeinsam beantragt, den neu vereinbarten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Fax: (069) 78973-201
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