Mindestlohn für ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie kommt / Stufenweiser Anstieg auf 8,75 Euro bis Ende 2016
(Berlin) - Die Beschäftigten der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie bekommen 2015 einen für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Mindestlohn. Das beschloss heute einstimmig der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium mit den Stimmen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Damit sind alle Voraussetzungen für eine kurzfristige Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben.
Zuvor hatten die Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie sowie die IG Metall einen entsprechenden Tarifvertrag geschlossen und hierfür die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Danach steigt der tarifliche Mindestlohn in drei Stufen: zum 1. Januar 2015 auf 7,50 Euro, zum 1. Januar 2016 auf 8,25 Euro und zum 1. November 2016 auf 8,75 Euro je Stunde. Ab Januar 2017 gilt dann mindestens der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Mit dem für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn kann die Beschäftigung auch in den untersten Lohngruppen der ostdeutschen Textil- und Modeindustrie stabilisiert werden.
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