Mindestlohn für 24-Stunden-Kräfte auch in der Bereitschaftszeit
(Berlin) - Das Bundesarbeitsgericht hat vergangene Woche geurteilt, dass auch ausländischen Betreuungskräften in der Bereitschaftszeit eine Vergütung in Höhe des Mindestlohns zusteht. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit - die jedoch pflegende Angehörige insbesondere bei Demenzerkrankten in eine schwierige Lage bringt. Sie benötigen nun noch dringender als zuvor bessere Unterstützung vom Staat.
"Die 24-Stunden-Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf und Demenz durch osteuropäische Betreuungskräfte ist schon seit langem ein Graubereich, in dem es an gesetzlichen Regelungen fehlt", so Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG). "Wir begrüßen es grundsätzlich, dass das Bundesarbeitsgericht an dieser Stelle Klarheit geschaffen und die Rahmenbedingung für die Beschäftigung dieser Kräfte, in den meisten Fällen Frauen, benannt hat. Als Interessenvertretung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen fordern wir nun aber noch einmal verstärkte Anstrengungen der Bundesregierung, endlich für eine bessere Unterstützung der häuslichen Pflegesituationen zu sorgen."
Die Gründe für die Beschäftigung von 24-Stunden-Kräften sind unterschiedlich: Teilweise leben Menschen mit Demenz und einem hohen Betreuungsbedarf alleine. Angehörige sind nicht in der Nähe, wollen aber dem Wunsch der Betroffenen, weiter zu Hause und nicht im Heim zu leben, nachkommen. In anderen Fällen leben die Familien zusammen, aber durch die Berufstätigkeit der pflegenden Kinder oder Ehepartner kann die Betreuung nicht den ganzen Tag über abgedeckt werden. Auch Verhaltensänderungen wie die Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus können dazu führen, dass Angehörige alleine mit der Betreuung überfordert sind. Doch die Leistungen der Pflegeversicherung, die für die häusliche Betreuung verfügbar sind, sind sehr begrenzt. Sie reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarf abzudecken. Darüber hinaus fehlt es an passenden Unterstützungsangeboten wie Tagespflege. Nachtpflegeangebote gibt es fast gar nicht; eine umfangreiche Versorgung durch ambulante Pflegedienste ist nicht nur aus finanziellen Gründen in der Regel kaum möglich, sondern auch weil es an Pflegekräften fehlt. Hier ist dringend ein Ausbau der Angebote erforderlich. Das Verhältnis von geschätzt 600.000 osteuropäischen Betreuungskräften auf 3,3 Millionen Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben, macht das Ausmaß der Problematik sichtbar.
Das Pflegebudget, über das seit Jahren diskutiert wird, würde die Situation erleichtern, weil damit die Leistungen der Pflegeversicherung bedarfsgerechter und flexibel eingesetzt werden könnten. Bisher wurden entsprechende Pläne aber immer wieder verschoben, weil damit höhere Kosten für die Steuerzahler verbunden wären.
Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Pressestelle
Friedrichstr. 236, 10969 Berlin
Telefon: (030) 2593795-0, Fax: (030) 259379529
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Swen Staack zum neuen Vorsitzenden der Deutschen Alzheimer Gesellschaft gewählt
- Alzheimer Medikament Leqembi nicht zugelassen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft zur Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
- Zum Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft ruft zu verstärktem Schutz von Menschen mit Demenz auf