Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH)

Mindestlohn: Entwurf zur Einschränkung der Aufzeichnungspflicht unzureichend

(Köln) - Das neue Mindestlohngesetz verpflichtet diejenigen Branchen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen - darunter auch das Dachdeckerhandwerk - ab dem 1. Januar 2015 nicht nur bei den geringfügig Beschäftigten, sondern bei allen kaufmännischen Angestellten Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten zu dokumentieren. Im Vorfeld gab es dazu mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausführliche Gespräche, um die Aufzeichnungspflicht für kaufmännische Angestellte zu entschärfen, da hier wohl kaum von einem Risiko der Unterschreitung des Mindestlohns ausgegangen werden könne.

BMAS-Entwurf geht völlig an der Praxis vorbei

Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) dazu: "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nach langen Diskussionen einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der jedoch völlig unzureichend ist und an der Praxis der Bauwirtschaft völlig vorbeigeht", macht Marx deutlich und führt aus: "Im Entwurf ist lediglich eine Einschränkung der Aufzeichnungspflicht für Führungskräfte vorgesehen, deren regelmäßiges Monatsentgelt mehr als 4.500 Euro brutto beträgt. In ihrer Begründung erklärt die Bundesarbeitsministerin, nur ein Schwellenwert in dieser Höhe könne einer Plausibilitätsprüfung hinsichtlich eines Mindestlohnverstoßes standhalten. Angesichts der zahlreichen Vorgespräche und der vorgeschlagenen Untergrenze von 2.200 Euro brutto und einem daraus resultierenden Stundenlohn von 12,80 Euro ist dieser Verordnungsentwurf schlichtweg unverständlich!"

Bauwirtschaft zeigt hohes Engagement gegen Schwarzarbeit

Sowohl der ZVDH als auch weitere betroffene Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung Bauwirtschaft haben sich in einem Schreiben an die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gewandt und fordern eine sachgerechte Änderung des Verordnungsentwurfs. Besonders unverständlich sei es, dass gerade die Branchen, die sich gemeinsam mit ihren gewerkschaftlichen Tarifpartnern und den Zollbehörden gegen Schwarzarbeit engagieren, mit bürokratischem Mehraufwand belastet werden sollen, während andere Branchen von der Aufzeichnungspflicht verschont blieben.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. -Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - Ulrike Heuberger, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Fritz-Reuter-Str. 1, 50968 Köln Telefon: (0221) 3980380, Fax: (0221) 39803899

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