Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

Mindestbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist rechtswidrig

(Hannover) - Der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) hält den geplanten Mindestbeitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung für rechtswidrig. Aus diesem Grund ist der Verband mit der Aufforderung zur Stellungnahme an die politischen Entscheidungsträger herangetreten.

Die Bundesregierung hat in ihrem Eckpunktepapier zur Reform des Risikostrukturausgleiches zwischen den gesetzlichen Krankenversicherern einen sogenannten Solidarausgleich zum Thema gemacht. Sie fordert die Verbände der Krankenkassen damit auf, bis zum 1. Januar 2002 einen „solidaritätssichernden Beitragssatz“ von 12,5% einzuführen. Wenn das den Verbänden nicht gelingt, greift der Gesetzgeber ein. Das heißt: Dann wird es einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag von 12,5% geben. Dies richtet sich vor allem darauf, vielen Betriebskrankenkassen einen Wettbewerbsvorteil zu nehmen.

Damit ist der ABVP der Überzeugung, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestbeitrages rechtswidrig ist. Denn das Fünfte Sozialgesetzbuch schreibt in § 4 ausdrücklich fest, dass Beitragserhöhungen nur dann zulässig sind, wenn nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven die notwendige medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Um Wirtschaftlichkeitsreserven ging es in der politischen Diskussion bisher jedoch nicht. Die Bundesregierung begründet ihren Schritt allein mit den Auswirkungen des Kassenwahlrechtes, das maßgeblich von gesunden gutverdienenden Versicherten in Anspruch genommen wird. Die Aufforderung zur Solidarität ist kein Nachweis, bereits alle Wirtschaftlichkeitsressourcen geprüft zu haben.

Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: „Brisant ist die Einführung eines Mindestbeitrages insbesondere vor dem Hintergrund der Vergütungsverhandlungen. Hier verweigern die Krankenkassen den Pflegediensten mit dem Hinweis auf das Gebot der Beitragsstabilität eine leistungsgerechte Vergütung ihrer Arbeit. Dies ist für mich höchst widersprüchlich.“

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

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