Pressemitteilung | Deutscher Fundraising Verband e.V.

Millionenbelastung für Hilfsorganisationen durch neue Umsatzsteuer-Regelungen

(Berlin) - Die gesetzliche Neuregelung der Umsatzsteuer auf Produkte der Deutschen Post wird ab 01.07.2010 für die Hilfsorganisationen und gemeinnützigen Einrichtungen in Deutschland eine Millionenbelastung mit sich bringen. Vor den dramatischen Konsequenzen warnt der Deutsche Fundraising Verband/Berlin. "Wir fordern eine gesonderte Regelung für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen in Deutschland", so Matthias Buntrock, Vorsitzender des Deutschen Fundraising Verbandes. Denn die jetzt entstehenden Mehrkosten würden sich auf die konkrete Arbeit in den Inlands- und Auslandsprojekten vor Ort massiv auswirken und große Einschränkungen für die Hilfsarbeit bedeuten.

Eine Umfrage unter den Mitgliedern des Deutschen Fundraising Verbandes ergibt, dass allein für 2010 eine Mehrbelastung von mehreren hunderttausend Euro auf die Organisationen und Einrichtungen zukommt. "Hochgerechnet ergäbe sich daraus eine Belastung von mehreren Millionen Euro für den gemeinnützigen Bereich allein für 2010", erläutert Dr. Thomas Röhr, Pressesprecher des Verbandes. Für 2011 und die Folgejahre falle die Belastung noch höher aus. "Diese Kosten können die meisten Organisationen und Einrichtungen nur zum Teil kompensieren", so Thomas Röhr weiter.

Viele Hilfsorganisationen versenden mit den nun umsatzsteuerpflichtigen Postprodukten "Postvertriebsstück/Pressepost" und "Info-Post" Informationen an ihre Spender und (Förder-)Mitglieder (z. B. Mitglieder-Magazine) und bitten häufig auch um eine Spende. "Dies geschehe in den allermeisten Fällen wohldosiert, um die Spender und Fördermitglieder nicht zu überfordern", erläutert Thomas Röhr. In Zukunft müssten die Informationen an die Spender reduziert werden. Die Folge davon ist, dass weniger Fördergelder in die Hilfsprojekte fließen und dies zum Teil zu massiven Einschränkungen in der Projektarbeit führt. "Denn nur gut informierte Spender seien bereit, sich zu engagieren", so Thomas Röhr. Können die Hilfsorganisationen dem berechtigten Informationsbedarf nicht mehr nachkommen, blieben verständlicherweise Spenden aus.

Letztendlich bedeutet dies für die Organisationen nicht nur ein erheblicher Einnahmeverlust durch höhere Portokosten, sondern auch Vertrauensverlust. Denn die Mitglieder und Förderer sind stark verunsichert, wie viel von ihrer Spende in einem Hilfsprojekt wirklich ankommt und nicht im deutschen Steuersäckel landet.

"Daher fordern wir eine gesonderte Regelung für die betroffenen Organisationen und Einrichtungen in Deutschland", bekräftigt Vorsitzender Matthias Buntrock. Sie bestehe vor allem darin, dass diese Hilfsorganisationen von der neuen Umsatzsteuer-Regelung ausgenommen werden. "Es ist eigentlich unvorstellbar, dass gerade durch den Staat der Dritte Sektor in Deutschland stark zur Kasse gebeten wird, gleichzeitig soll dieser aber immer mehr sozialstaatliche Aufgaben übernehmen", so Matthias Buntrock. "Dies können wir einfach nicht hinnehmen und werden deshalb auch nach dem 1. Juli 2010 für eine Regelung kämpfen".

Aus diesem Grund wird sich der Deutsche Fundraising Verband im Dialog auf allen politischen Ebenen in den kommenden Monaten für eine sinnvolle Lösung einsetzen.

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag bestätigte am 05. März 2010 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Darunter fällt insbesondere die Gleichbehandlung alle Wettbewerber auf dem Postmarkt. Mit Wirkung zum 01.07.2010 entfällt deshalb künftig §4 Nr. 11b UstG zur Umsatzsteuerbefreiung für das gesamte Postwesen. Umsatzsteuerbefreit sind zukünftig nur Post-Universaldienstleistungen die unmittelbar zur Grundversorgung der Bevölkerung dienen.

Ab sofort USt-Pflichtig:

- Adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften über 2 kg

- Paktsendungen über 10 kg

- Expresszustellungen

- Nachnahmesendungen

- Individuell vereinbarte Leistungen

- Leistungen zu Sonderkonditionen

Dazu zählen für den dritten Sektor wichtige Produkte wie Infopost, Vorsortierungen, Rücksendungen, Premiumadress, Pressesendungen, Postvertriebsstück und nationale Expressprodukte (alle Deutsche Post AG).

Weiterhin USt-frei:

- Beförderung von Briefsendungen unter 2 kg

- Beförderung von adressierten Paketen unter 10 kg

- Adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften unter 2 kg

- Einschreib- und Wertsendungen

Die steuerliche Neuregelung betrifft vor allen Dingen nicht vorsteuerabzugsberechtigte Versender mit einer effektiven Preissteigerung von 19 Prozent. Dazu gehören insbesondere auch gemeinnützige Organisationen. Für Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen hat die Umsatzsteuer-Änderung keine Auswirkungen, da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt.

Zahlen und Fakten:

Laut einer Umfrage des Deutschen Fundraising Verbandes e.V. unter knapp 70 Nonprofit-Organisationen summieren sich die Mehrkosten durch die steuerliche Neuregelung auf rund 3,2 Mio. Euro allein im zweiten Halbjahr 2010. Im Laufe des Jahres 2011 rechnen die Organisationsfundraiser noch einmal mit zusätzlichen Belastungen von gut fünf Mio. Euro. Das sind rund 47.000 Euro pro Nonprofit-Organisation in 2010 und knapp 72.000 Euro in 2011.

95 Prozent der befragten Fundraiser nutzen häufig Infopost und knapp 50 Prozent Pressepost für ihre Kommunikation mit den Förderern. Mehr als jede fünfte Organisation wird die Zahl der Aussendungen und Auflagen ab dem zweiten Halbjahr 2010 reduzieren müssen. Jeder zehnte Befragte rechnet deshalb noch in diesem Jahr mit deutlichen Kürzungen in der Projektfinanzierung. Diese negative Entwicklung wird sich in 2011 noch weiter verstärken.

Forderung:

Der Deutsche Fundraising Verband e.V. fordert eine Befreiung von der Umsatzsteuer auf Post-Dienstleistungen für Organisationen, Stiftungen und Einrichtungen des Dritten Sektors in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.stopp-porto-steuer.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Fundraising Verband e.V. Christian Köhn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Chausseestr. 5, 10115 Berlin Telefon: (030) 308831800, Telefax: (030) 308831805

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