Milliarden-Defizit bei der Finanzierung der GKV 2021 erwartet: VdK fordert solidarische Kostenverteilung
(Frankfurt am Main) - Bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergibt sich 2021 voraussichtlich eine Lücke von mehr als 16 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben sich darauf verständigt, dass das Defizit nur zum geringen Teil vom Bund ausgeglichen werden soll: Nach dem Entwurf des "Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" sollen der jährliche Bundeszuschuss an die GKV einmalig um fünf Milliarden Euro angehoben, acht Milliarden Euro aus Beitragsrücklagen der großen Krankenversicherer in den Gesundheitsfonds fließen und weitere drei Milliarden Euro durch die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent erzielt werden.
Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen sieht dies kritisch. "Um das Milliarden-Defizit auszugleichen, sollen hauptsächlich die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Beitragszahler zur Kasse gebeten werden. Das ist zu einseitig und stellt unser Gesundheitswesen langfristig vor massive Probleme", sagt der Landesvorsitzende Paul Weimann. Insbesondere die geplante Erhöhung des Bundeszuschusses reiche bei Weitem nicht aus. Erforderlich sei eine deutlich stärkere Bezuschussung aus Steuermitteln. "Von den Extraausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie profitieren auch privat Krankenversicherte", so Weimann. Es könne nicht sein, dass die privaten Krankenversicherungen sich daran kaum beteiligen müssten.
"Nach dem Solidarprinzip erbringen die großen gesetzlichen Krankenversicherer verlässlich Leistungen für viele sozial benachteiligte Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen. Ihre Beiträge sichern die medizinische Infrastruktur in Deutschland. Aus Sicht des VdK darf diesen Kassen und den Kassenpatienten nicht die gesamte Zeche für die gestiegenen Ausgaben aufgebürdet werden, während private Krankenkassen kaum einen Beitrag leisten müssen", sagt der Landesvorsitzende.
Die Stabilität unserer sozialen Sicherungssysteme zu erhalten, ist für den VdK eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. "Ein funktionierendes Gesundheitssystem bildet die Grundlage zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dass die Kosten dafür hauptsächlich gesetzlich Krankenversicherten aufgebürdet werden, ist nicht akzeptabel", so Weimann. "Deshalb brauchen wir eine Vermögensabgabe. Sie kann in Krisenzeiten verfassungsgemäß erhoben werden und ließe sich nutzen, um einen entsprechenden Bundeszuschuss für die GKV zu finanzieren."
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