Milchkonzern Müller nimmt Bestrafungsantrag gegen Greenpeace wegen Verwendung des Begriffes "Gen-Milch" zurück
(Hamburg) - Nach dem Greenpeace-Erfolg vor dem Oberlandesgericht Koöln vom 28. Oktober 2004 um die Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" hat die Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KG gestern (15. November) einen Bestrafungsantrag gegen die Umweltschützer zurück gezogen. Müller hatte beim Landgericht Köln ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro beantragt.
Der Grund für den Antrag: Greenpeace hatte vor der Molkereizentrale im bayerischen Aretsried gegen die Verwendung von Milch von Kühen protestiert, die mit genmanipulierten Pflanzen gefüttert wurden - dabei wurde eine CD abgespielt mit zahlreichen Proteststimmen von Verbrauchern, die Gentechnik zur Herstellung von Lebensmitteln ablehnen. Unter anderem hatte einer der Verbraucher auch den Begriff "Gen-Milch" verwendet. Den Begriff durfte Greenpeace damals nach einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr im Zusammenhang mit Müller- Produkten verwenden.
Das Oberlandesgericht Köln hob diese einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Begriffes jedoch am 28. Oktober 2004 in zweiter Instanz im Kern wieder auf. Laut OLG darf Müllermilch im Rahmen der freien Meinungsäußerung durchaus als "Gen-Milch" bezeichnet werden. Denn die Kühe, deren Milch Mueller verarbeitet, erhalten genmanipuliertes Tierfutter. Damit liege bei Muellermilch ein "von Gentechnik betroffenes Produkt vor". Die Bezeichnung "Gen-Milch" trifft keine Aussage darüber, ob das Endprodukt Milch auch genmanipuliert ist.
Greenpeace wirft Mueller vor, die Interessen der Verbraucher zu missachten, die mehrheitlich Gentechnik im Essen ablehnen. Zudem fördert der Müller-Konzern durch die Verfütterung von Gen-Pflanzen deren weltweiten Anbau. Greenpeace fordert Mueller daher auf, die Verfütterung von Gen-Pflanzen an Milch-Kühe einzustellen. Gen- Pflanzen breiten sich in der Natur unkontrolliert aus und sind im Falle von Umwelt- oder Gesundheitsgefahren nicht wieder rückholbar.
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