Milchbörse weiterentwickeln
(Bonn) - Seit dem 1. April 2000 ist der Handel mit Milchquoten nur noch über sogenannte Verkaufsstellen möglich. Mit der Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, den Handel mit Milchquoten von der Umsatzsteuer zu befreien, wurde jetzt auf Drängen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) eine Erleichterung der quotenkaufenden Milchbauern erreicht. Der DBV macht darauf aufmerksam, dass diese Steuerbefreiung nicht nur für den zweiten Börsentermin am 31. Januar 2001, sondern rückwirkend auch für den bereits am 30. Oktober 2000 durchgeführten Börsenhandel gilt sowie für alle folgenden Börsentermine. Damit sind Einsparungen für die aktiven Milcherzeuger in einer Größenordnung von 2 bis 3 Millionen D-Mark je Börsentermin erreicht worden.
Weitere Forderungen des Berufsstandes zur Weiterentwicklung der Milchbörse wurden bisher allerdings nicht in der Zusatzabgabenverordnung berücksichtigt. Der derzeitige Börsenhandel mit Milchquoten muss für die aktiven Milcherzeuger effizienter gestaltet werden. Hierzu gehört unter anderem der Wegfall des Basisabzugs, die Einführung preisdämpfender Elemente sowie die Schaffung eines künstlichen Nachfrageüberhangs.
Besonders die Schaffung eines künstlichen Nachfrageüberhangs sei auch aus den
Erfahrungen des ersten Börsentermins dringend geboten. Denn nur so könne die zum
Gleichgewichtspreis angebotene Menge auch vollständig an die nachfragenden
Milcherzeuger weitergegeben werden. Daher sei eine Änderung der
Zusatzabgabenverordnung dringend geboten, betont der DBV.
Der Deutsche Bauernverband berichtet auch bei der zweiten Handelsrunde am
kommenden Mittwoch (31. Januar 2001) zeitnah über die ermittelten Preise. Ab etwa 15.00 Uhr dürften sie auf der Internet-Seite des Bauernverbandes unter
www.bauernverband.de abrufbar sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: 0228/81980
Telefax: 0228/8198205