Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Milchabnahmepflicht bestätigt / "Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte im DBV" klärt Rechtslage

(Berlin/Bonn) - Für Molkereien gilt auch im Fall eines BSE-Verdachtes in einem Milchviehbetrieb die Abnahmepflicht von Milch. Zweifel an dieser Verpflichtung der Molkereien sind nicht gerechtfertigt. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) nach einer rechtlicher Prüfung durch die "Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte im DBV" hin.

Demnach ist eindeutig geklärt, dass die Abnahmepflicht der Molkereien durch die abgeschlossenen Verträge nicht durch gesetzliche Vorschriften aufgehoben ist. Ein Verdachtsfall rechtfertige nicht den Rückschluss auf eine Infektion des Gesamtbestandes. Die bisherigen Untersuchungen in betroffenen Rinderbeständen haben ergeben, dass eine Tier-zu-Tier-Ansteckung nicht erfolgte und andere Rinder im Bestand nicht infiziert seien. Der DBV unterstützt deshalb die in den Bundesländern mit der Molkereiwirtschaft gefundenen Lösungen, solidarisch den Milcherlös für den betroffenen Betrieb auf Molkereiebene sicherzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205 DBV-Pressestelle Ernst-Reuterplatz 3-5 10587 Berlin Telefon: 030/31904-239 Telefax: 030/31904-431

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