Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Migrationsrecht: Rechtsstaat setzt Grenzen!

(Berlin) - Migrationsrecht: Rechtsstaat setzt Grenzen! Statement von Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Heute stimmt der Bundestag über Anträge ab, die eine deutliche Verschärfung des Migrations-, Polizei- und Strafrechts zum Ziel haben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor überstürzten Symbolaktionen, die rechtsstaatliche Grenzen überschreiten würden, und ruft zur Versachlichung der Debatte auf.

„Unser Rechtsstaat basiert auf dem Grundgesetz und ist eingebettet in europäisches und internationales Recht. Wir profitieren davon insbesondere durch die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt in der Europäischen Union – aber wir haben auch Pflichten, an die wir uns halten müssen.

Nach mehr als 70 Jahren als Signatarstaat der Genfer Flüchtlingskonvention gebietet es unsere historische Verantwortung, den Schutz von Menschen in Not in den Mittelpunkt des politischen Handels zu stellen.

Mit Blick auf die heutigen Abstimmungen mahnen wir an, die rechtsstaatlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Bindungen zu wahren. Überbordende Überwachungsmaßnahmen und restriktive, aber kaum umsetzbare harte Migrationslinien zu fordern, hat wenig Nutzen. Im Gegenteil: Es ist mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist – und die es von seinen Partnerländern zu Recht einfordert – nicht vereinbar und wird wohl vor Gericht scheitern.

Der DAV ruft dazu auf, besonnen und überlegt zu handeln und keine vom Wahlkampf geleiteten Schnellschüsse abzugeben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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