Mietpreisbremse und Bestellerprinzip im Maklerrecht kommen im nächsten Jahr / Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz wird nicht gestrichen
(Berlin) "Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass das Gesetz zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip im Maklerrecht im nächsten Jahr kommen wird", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas heute bei der Eröffnung der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda vor rund 550 Rechtsanwälten und Rechtsberatern der örtlichen DMB-Mietervereine. Gleichzeitig kündigte der Minister eine Änderung seines Gesetzesentwurfes an. Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz werde nicht gestrichen. Mietpreisüberhöhungen sollen weiterhin als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
"Wir wollen Akzente im Mietrecht setzen. Es gibt einen Aufholbedarf im sozialen Mietrecht. Auf den Wohnungsmärkten darf nicht das Recht des Stärkeren gelten. Neben Mietpreisbremse und Bestellerprinzip werden deshalb in der zweiten Jahreshälfte weitere Mietrechtsänderungen in Angriff genommen werden, beispielsweise im Bereich der Modernisierungen und des Mieterhöhungsrechts", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas.
Die Mietpreisbremse sei eine Antwort auf Fehlentwicklungen auf den Wohnungsmärkten in Großstädten und Ballungsräumen. Es sei nicht einzusehen, dass Mieter aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie hier die Miete nicht mehr zahlen können. Das "Schreckensszenario", dass die Mietpreisbremse den Wohnungsneubau verhindere, nannte der Minister "absurd".
Das Bestellerprinzip im Maklerrecht - wer bestellt, der zahlt - sei ein allgemeiner Rechtsgedanke, der auch auf dem Wohnungsmarkt gelten müsse. Er sei nur erstaunt, dass niemand schon früher auf ein derartiges Gesetz gekommen sei, sagte der Minister.
Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips begrüßte die Ankündigungen von Bundesjustizminister Heiko Maas und sicherte ihm die Unterstützung des Deutschen Mieterbundes und der örtlichen Mietervereine zu. "Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip müssen kommen, so schnell wie möglich."
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