Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Co. abschaffen

(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) lehnt eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse ab, wie sie heute von der Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Hessischen Landtag gefordert wird.

Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses sagte: „Die Forderung der Grünen nach einer Verlängerung der Mietpreisbremse lehne ich ab. In den vergangenen Jahren hat sich Wohnen zwar teils deutlich verteuert, was leider auch zu sozialen Härten führt. Eine zentrale Ursache dafür ist jedoch der starke Zuzug gepaart mit viel zu geringem Wohnungsneubau. Auch die Wirtschaftsweisen halten die 2015 verabschiedete Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze nur vorübergehend für vertretbar, wenn gleichzeitig deutlich mehr gebaut wird.“

„In Hessen hat sich im laufenden Jahr die Zahl der Baugenehmigungen gegenüber 2021 halbiert. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse oder gar eine weitere Verschärfung der Mietregulierung würden dringend benötigte private Investitionen in neue Wohnungen nochmals bremsen und so den Wohnungsmangel weiter verschärfen. Zwar mögen Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Co. Mieter kurzfristig vor steigenden Mieten schützen, mittel- und langfristig verschärfen sie jedoch die Wohnungsknappheit. Das leistet dem Wohnungsmarkt einen Bärendienst. Mehr Auflagen für Vermieter werden nicht zu mehr Wohnungsbau führen. Auch deshalb finden Unternehmen immer schwerer neue Mitarbeiter, weil es in Nähe der Arbeitsstätten keine Wohnungen gibt,“ so Reimann.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweise) fordert in seinem Jahresgutachten vom 13.11.2024 eine Ausweitung des Wohnungsangebots und hat dem Wohnungsmarkt ein umfangreiches Kapitel gewidmet. Im Gutachten heißt es: „Eine restriktive Mietenregulierung in Form abgesenkter Kappungsgrenzen und der Mietpreisbremse ist nur temporär vertretbar, wenn gleichzeitig wirksame Maßnahmen zur Ausweitung des Wohnraumangebots ergriffen werden. Von einer Verlängerung der Mietpreisbremse über das Jahr 2028 hinaus sollte daher abgesehen werden, ebenso wie von der Absenkung der Kappungsgrenzen in angespannten Wohnungsmärkten.“

Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Patrick Schulze, Geschäftsführer(in) Kommunikation, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 95808-0

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