Mieterverein begrüßt neuen Mietspiegel
(Kiel) - Mit dem Kieler Mietspiegel 2008 legt die Landeshauptstadt Kiel zum 9. Mal einen Mietspiegel vor. Das Instrument ist in Kiel gut eingeführt, von allen Seiten akzeptiert und nützt Mietern, Vermietern und nicht zuletzt der Landeshauptstadt selbst. Der Mietspiegel vermeidet irrationale Preissprünge am Wohnungsmarkt und unnötige Prozesse.
Auffällig ist die Tatsache, dass sich das Mietgefüge in Kiel immer weiter verdichtet, weil sehr teure Wohnungen im Preis nachgeben, während die preiswerteren Wohnungen teils kräftige Steigerungsraten ausweisen. Trotz der moderaten Steigerung um lediglich 0,4 Prozent wird der neue Mietspiegel Mieterhöhungen auslösen. Dies folgt aus der Gesetzessystematik: Mieter sind auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, einer Mieterhöhung (unter bestimmten Bedingungen) zuzustimmen, wenn die gezahlte Miete unterhalb der Mietspiegel-Werte liegt. Andererseits haben Mieter keinen Anspruch darauf, dass die Miete gesenkt wird, wenn die Wohnung in ein Rasterfeld gehört, das jetzt eine niedrigere Miete ausweist. Die Mietsenkung realisiert sich dann erst bei Neuvermietung.
Der Kieler Mietspiegel hat eine Besonderheit: Ebenfalls seit 1992 werden auch Betriebskosten erhoben. Die dem Mietspiegel beigefügte Betriebskostenübersicht zeigt erfreulicherweise, dass der Katalog sämtlicher umlagefähiger Betriebskosten von 1,85 Euro je Quadratmeter im Mietspiegel 2006 auf 1,77 Euro je Quadratmeter im Mietspiegel 2008 gesunken ist. Dies hat nach Auffassung des Mietervereins mehrere Ursachen: Zum einen spiegelt sich hier ein geschärftes Verbraucherbewusstsein wieder, das ganz bewusst auf eine Senkung der Betriebskosten abzielt, zum anderen haben auch viele Vermieter erkannt, dass es sich lohnt, zu Gunsten Ihrer Mieter auf Betriebskostensenkungen zu drängen, weil überhohe Betriebskosten letztendlich zu Lasten der Nettorendite gehen.
Mit Rücksicht auf die starken Steigerungen bei kleinen bis mittelgroßen und bei den einfachen Wohnungen werden die Stadt und das Jobcenter nach Auffassung des Mietervereins die angemessenen Mieten für Bezieher von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen überdenken müssen. Im Gegenzug kommen die Senkungen im Bereich der Betriebskosten nicht nur den Mietern, sondern auch der öffentlichen Hand entgegen. Mieterhaushalte und Transferleistungsträger sollten ein scharfes Auge auf die Betriebskostenabrechnungen 2007, die bis Jahresende vorgelegt werden müssen, und auf die Betriebskostenabrechnungen 2008 haben, die in der Regel ab Anfang März bei den Mieterhaushalten eintreffen.
Mieterhaushalten, denen aufgrund des neuen Mietspiegels eine Mieterhöhung abverlangt wird, empfiehlt der Mieterverein dringend, diese Mieterhöhung sorgfältig anhand des Mietspiegels zu überprüfen und sich im Zweifelsfalle beraten zu lassen. Sowohl die Mietspiegel-Broschüre, wie auch die Rastertabelle und eine Gesamtaufstellung der Betriebskosten seit 1992 können unter www.kieler-mieterverein.de abgerufen werden.
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