Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund-Umfrage bei Mitgliedsverbänden / Überwältigende Mehrheit für Mietpreisbremse

(Berlin) - Eine flächendeckende Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen ist nach Ansicht einer überwältigenden Mehrheit der Mitgliedsverbände des Deutschen Mieterbundes (DMB) dringend erforderlich. Gefahren für den Wohnungsbau sehen die regionalen Mietervereine nicht. Stattdessen fordern sie Sanktionen für den Fall, dass Vermieter die Mietpreisbremse nicht einhalten.

Insgesamt 98,5 Prozent der Mietervereine halten die von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegte "Mietpreisbremse" für erforderlich. Danach soll die so genannte Wiedervermietungsmiete begrenzt werden. Der Vermieter darf dann bei einer Vermietung nach einem Mieterwechsel in der Regel nur noch die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent von seinen neuen Mietern fordern. Grund hierfür ist, dass insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten die Mieten beim Abschluss eines neuen Mietvertrages häufig 30 und 40 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und für viele Haushalte unbezahlbar sind.

Anders aber als im Gesetzesentwurf vorgesehen, fordern 87 Prozent der Mitgliedsverbände des Deutschen Mieterbundes eine flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Mietpreisbremse nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten, die dann noch von den Landesregierungen per Rechtsverordnung festgelegt werden müssen. Das bedeutet, die Frage, ob und wann eine Mietpreisbremse tatsächlich eingeführt wird, hängt von 16 Landesregierungen und nicht allein von der Bundesregierung.

88 Prozent der Mietervereine sind sicher, dass die Mietpreisbremse den Wohnungsbau nicht schaden, insbesondere den Neubau nicht abwürgen wird. Die Mietpreisbremse gilt nach dem Gesetzesentwurf ausdrücklich nicht im Wohnungsneubau. Auch die aktuellen Neubauzahlen sprechen eindeutig gegen mögliche negative Auswirkungen der Mietpreisbremse.

Nahezu alle Mieterverbände (97,5 Prozent) fordern außerdem, dass Verstöße gegen die Mietpreisbremse sanktioniert werden müssen. Dazu sollte die Vorschrift des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz, nach der Mietpreisüberhöhungen (mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) als Ordnungswidrigkeit verfolgt und die Mieten rückwirkend auf die gesetzlich zulässige Höhe zurückgeführt werden können, reformiert werden. Der bisherige Gesetzesentwurf sieht dagegen praktisch keine Sanktionen für Vermieter vor, die unzulässig hohe Mieten fordern. Die Vorschrift des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz soll sogar ersatzlos gestrichen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Fax: (030) 22323100

NEWS TEILEN: