Mieterbund Schleswig-Holstein: Rauchmelder gehören in jede Wohnung / Tag des Rauchmelders am 13. September 2013
(Kiel) - Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr bei Bränden, rund 4.000 werden verletzt und tragen Langzeitschäden davon. Die meisten sterben jedoch nicht in den Flammen, sondern beim Einatmen des giftigen Kohlenmonoxids im Rauch.
Rauchmelder können Leben retten. Deswegen schreibt § 49 Abs. 4 der Schleswig-Holsteinischen Landesbauordnung deren Installation verbindlich vor. Wörtlich heißt es dort wie folgt: "In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst." Nach Feststellung der Schleswig-Holsteinischen Mietervereine sind landesweit viele Wohnungen immer noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. Die Mietervereine appellieren deshalb an Mieter und Vermieter, ihre Wohnungen schnellstmöglich nachzurüsten, wenn dies bislang noch nicht geschehen ist.
Die Ausstattung einer Wohnung beispielsweise mit drei Rauchmeldern im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur kostet zwischen 50,00 und 100,00 Euro. Die regelmäßig anfallenden Wartungskosten trägt der Mieter oder der Eigentümer, der die Kosten als Betriebskosten auf den Mieter dann umlegen kann.
Auf dem 8. bundesweiten Tag des Rauchmelders am 13. September 2013 können sich Mieter und Vermieter bei Feuerwehren, Schornsteinfegern, Verbänden und Unternehmen über den Einbau und Betrieb von Rauchmeldern informieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
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