Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund-Pressesprecher Ulrich Ropertz: Wasser und Abwasser dürfen nach Wohnfläche abgerechnet werden / Mieter fordern Verbrauchsabrechnung

(Berlin) Die Kosten für Wasser und Abwasser dürfen bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung nach Wohnfläche auf die Mieter des Hauses verteilt werden. Das gilt nach der gestrigen (12. März 2008) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 188/07) auch dann, wenn fast alle Wohnungen im Haus mit Wasseruhren ausgerüstet sind.

„Die Abrechnung von Wasser und Abwasser nach Verbrauch ist die Abrechnungsform, die die meisten Mieterinnen und Mieter ausdrücklich fordern“, kommentiert Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), das Urteil. „Sind alle Wohnungen im Haus mit Wasserzählern / Wasseruhren ausgestattet, muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Ein Abrechnung nach Wohnfläche oder Personenzahl ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt noch einmal bestätigt.“

Problematisch sind die Fälle, in denen – wie hier – bis auf eine Wohnung in allen anderen Wohnungen Wasseruhren installiert sind. Der Bundesgerichtshof lässt hier die Kostenverteilung nach dem vertraglich vereinbarten und im Gesetz vorgesehenen Schlüssel „Wohnfläche“ zu. Erst wenn die Kostenverteilung im Einzelfall zu krassen Unbilligkeiten führt, könnten Mieter Anspruch auf eine Änderung des Verteilerschlüssels erheben.

Ropertz: „Das ist aus meiner Sicht eine zu hohe Hürde. Richtig wäre es, wenn der Vermieter auch die `letzte´ Wohnung im Haus mit Wasserzählern ausrüstet. So lange dies nicht geschieht, könnte der Verbrauch dieser Wohnung geschätzt werden. Alle anderen Mieter im Haus bekämen dann die von ihnen geforderte verbrauchsabhängige Abrechnung.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Ulrich Ropertz, Sprecher, Presse Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

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