Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Hartz-IV-Reform - Bundesarbeitsministerin legt Gesetzentwurf vor / Mieterbund warnt vor Pauschalregelungen
(Berlin) - "Wir erwarten, dass sichergestellt bleibt, dass die Unterkunfts- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger in tatsächlicher Höhe übernommen werden, soweit diese Kosten angemessen sind. Maßstab hierfür muss der Einzelfall bleiben. Pauschalen, insbesondere für Heizkosten, lehnen wir ab", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, den von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegten Gesetzesentwurf. "Die geplanten Neuregelungen werden meiner Meinung nach nicht, wie erhofft, für Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Im Gegenteil, ich fürchte eine unübersehbare Vielzahl von regionalen und lokalen Definitionen der Frage, welche Kosten für Wohnung und Heizung angemessen sind. Es drohen Widersprüche zum bundesweit geltenden Recht und uneinheitliche Rechtslagen von Stadt zu Stadt. Das wird Rechtsstreitigkeiten provozieren."
Der vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig Kreise und kreisfreie Städte durch Landesgesetz ermächtigt werden können, für ihr Gebiet eine Satzung zu erlassen, mit der sie Grenzwerte oder Pauschalen für angemessene Unterkunfts- und Heizkosten festlegen. Ausdrücklich erklärt wird, dass in diesen Satzungen bestimmt werden kann, dass nur noch kleinere Wohnungen als angemessen anerkannt werden und dass hinsichtlich des Quadratmeterpreises auf einfache, im unteren Marktsegment liegende Standards verwiesen werden darf. Auch Gesamtpauschalen für die zu übernehmenden Unterkunfts- und Heizkosten sollen zulässig werden.
"Ich warne vor Leistungskürzungen im Bereich Unterkunft und Heizkosten - gleichgültig, ob sie als Pauschale oder als Grenz- bzw. Oberwerte in kommunalen Satzungen bezeichnet werden", sagte Rips.
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