Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Gaspreiserhöhungen unwirksam / Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

(Berlin) - "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Sie stärkt die Rechtsposition der Verbraucher. Vertragliche Preisänderungsklauseln der Gasversorger dürfen die Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Regelungen für Sondervertragskunden, die im Ergebnis den Gasversorger zu Preiserhöhungen berechtigen, aber bei sinkenden Einkaufspreisen nicht zu Preissenkungen verpflichten, sind unwirksam", kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) das heutige (29. April 2008) Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (KZR 2/07).

Laut Gaslieferungsvertrag der ENSO Erdgas GmbH Dresden war der Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten erfolgte.

Der Bundesgerichtshof stellte jetzt fest, dass dies eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung sei. Gehe man von der für die Gaskunden ungünstigsten Auslegung aus, dann berechtige diese Preisänderungsklausel den Gasversorger, verpflichte ihn aber nicht, bei einem veränderten Gaseinkaufspreis den Lieferpreis anzupassen.

Bereits vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof (VIII ZR 36/06) entschieden, dass der Gasversorger gegenüber Tarifkunden Preiserhöhungen nach billigem Ermessen zu bestimmen habe. Danach müsste er Kostensteigerungen wie Kostensenkungen nach gleichen Maßstäben Rechnung tragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Ulrich Ropertz, Sprecher, Presse Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

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