Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: Energie- und Klimapaket mit Licht und Schatten / Wohnungsbestand muss einbezogen werden
(Berlin) - Ziel und Ausrichtung des von der Bundesregierung beschlossenen Energie- und Klimaprogramms sind richtig und werden von uns unterstützt. Bei den geplanten Einzelmaßnahmen, Gesetzen und Verordnungen gibt es aber aus unserer Sicht Licht und Schatten. Insbesondere fehlen bisher konkrete Anforderungen und zeitliche Festlegungen für den Wohnungsbestand. Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich klammert den Wohnungsbestand sogar völlig aus. Das muss sich noch ändern, forderte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), in Berlin.
Positiv bewertete der Mieterbund-Präsident insbesondere, dass mit der Novelle der Energieeinsparverordnung die Energieeffizienz in Gebäuden verbessert werden wird. In zwei Schritten, 2009 und 2012, sollen die bisherigen Anforderungen um jeweils 30 Prozent verschärft werden. Das ist Niedrigenergiehausstandard, das haben wir immer gefordert, sagte Rips.
Rips begrüßte auch, dass die Mieterbundforderung nach Austausch von Nachtstromspeicherheizungen aufgegriffen und dieser Austausch mit öffentlichen Mitteln gefördert werde.
Auf der Positiv-Seite stünden auch die beabsichtigte Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Liberalisierung des Messwesens und eine Novelle der Heizkostenverordnung. Hier sei vorgesehen, dass Gebäude, die den so genannten Passivhausstandard erreichen, von der Verpflichtung zur Erfassung und verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten ausgenommen werden. Ferner soll durch Änderung des Verteilerschlüssels zwischen verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Kosten der Einfluss des Nutzerverhaltens auf die Verteilung der Kosten gestärkt und damit ein weiterer Anreiz zur Energieeinsparung geschaffen werden.
Wichtig ist, dass es Kontrollen und Sanktionen geben muss für den Fall, dass Vermieter die energetischen Anforderungen nicht umsetzen und erfüllen. Neben Bußgeldvorschriften muss hier die Möglichkeit bestehen, dass Mieter ihre Heizkosten um 15 Prozent kürzen können, wenn Vermieter Gesetze und Verordnungen nicht beachten, forderte Rips.
Beim Thema Contracting, das heißt bei einer Umstellung des herkömmlichen Heizungsbetriebs auf eine gewerbliche Wärmelieferung, plädiert die Bundesregierung für freiwillige Vereinbarungen zwischen Vermietern und Mietern. Das ist auch unser Ziel. Zurzeit verhandeln wir als Deutscher Mieterbund mit dem Bundesverband der deutschen Wohnungswirtschaft über einvernehmliche Lösungsansätze, informierte Rips.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Ulrich Ropertz, Sprecher, Presse
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100