Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: CDU blockiert Mietpreisbremse / Mieterbund wirft Union Scheinheiligkeit vor

(Berlin) - "Der Versuch von CDU/CSU, die Mietpreisbremse zu blockieren oder gar zu verhindern, ist scheinheilig und unehrlich. Die Argumente gegen die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten sind an den Haaren herbeigezogen", erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. "Mit dem Versprechen, die Mietpreisbremse einzuführen, sind Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Partei in den Bundestagswahlkampf gezogen. Im Koalitionsvertrag wurde die Mietpreisbegrenzung zwischen CDU/CSU und SPD fest vereinbart. Wenn die Union jetzt argumentiert, es drohten unkalkulierbare Risiken für Investoren, es handele sich um einen schweren Eingriff in die Rechte von Immobilieneigentümern und Investitionen in den Wohnungsmarkt würden verhindert, dann ist das nicht mehr nachvollziehbar."

Nach dem seit März dieses Jahres vorliegenden Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas sollen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Wiedervermietungsmieten künftig höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Lag die bisherige Miete über dieser Grenze, darf der Vermieter diese "überhöhte" Miete auch beim Neuabschluss eines Mietvertrages weiter fordern. Für den Wohnungsneubau oder für umfassend modernisierte Wohnungen soll es keine Mietpreisbegrenzung geben. Die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten müssen von den Bundesländern festgelegt werden.

Kritik und Gegenargumente der Union

Mietpreisbremse befristen?

Siebenkotten: "Eine Begrenzung auf 5 Jahre ist unstreitig. Die Koalitionsparteien müssen sich nur über die technische Frage einigen, wo die Befristung verankert werden soll - im Bundesgesetz (so die Union) oder in den Länderverordnungen (so der Justizminister). Das kann aber letztlich kein Problem sein und darf die Realisierung der Mietpreisbremse nicht ernsthaft behindern."

Angespannte Wohnungsmärkte definieren?

Die Mietpreisbremse soll in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Das soll der Fall sein, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde besonders gefährdet ist. Vorbild für diese Formulierung von Bundesjustizminister Maas war ein noch von der letzten Bundesregierung beschlossenes Gesetz. Danach können die Bundesländer in Gemeinden mit einem so verstandenen angespannten Wohnungsmarkt die Kappungsgrenze von 20 Prozent auf 15 Prozent senken, darf die Miete in bestehenden Mietverhältnissen nur um 15 Prozent in 3 Jahren steigen.

Siebenkotten: "Vor einem Jahr haben die Rechtsexperten der Union die Gesetzesänderung der damaligen FDP-Justizministerin durchgewunken und mitbeschlossen. Jetzt üben sie an dem wortgleichen Vorschlag des SPD-Justizministers für die Mietpreisbremse heftige Kritik. Der Spielraum für die Länder sei zu groß, es müssten objektive Daten und Zahlen auf den Tisch. Das nenne ich scheinheilig. Übrigens hat Bayern damals als erstes Land von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen."

Rechtssichere Grundlagen für Vergleichsmiete / Mietpreisbremse fehlt?

Siebenkotten: "Die Wiedervermietungsmiete soll höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist, welche Rolle der Mietspiegel dabei spielt, wissen Mieter und Vermieter seit Jahrzehnten. In den knapp 20 Millionen frei finanzierten Mietwohnungen darf die Miete immer nur auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden, zum Beispiel mit Hilfe eines Mietspiegels. Warum diese seit über 40 Jahren geltenden Vorschriften im Mietrecht keine rechtssichere Grundlage für die Mietpreisbremse sein sollen, ist mir nicht erklärlich. Die Kritik ist an den Haaren herbeigezogen."

Investitionshemmnis?

Die Mietpreisbremse wird nicht für den Wohnungsneubau gelten. Modernisierungen, das heißt Investitionen in den Bestand, sind von der geplanten Neuregelung ebenfalls nicht betroffen.

Siebenkotten: "Aus meiner Sicht spricht nichts für die Vermutung, eine Mietpreisbremse könnte Investitionen in den Wohnungsmarkt beeinträchtigen. Im Gegenteil, trotz einer nun schon seit einem Jahr andauernden Diskussion um dieses mietrechtliche Instrument steigen die Wohnungsneubau- und Genehmigungszahlen. Ich schlage vor, die Mietpreisbremse schnellstmöglich zu verabschieden und dann die Wirkungen nach 5 Jahren zu evaluieren."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Fax: (030) 22323100

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