Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips bei SachverstÀndigen-Anhörung zu ALG II im Deutschen Bundestag: ALG II: Gesetzgeber gefordert / Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit bei Unterkunftskosten - Klagewelle rollt

(Berlin) - "Wir brauchen eindeutige und klare gesetzgeberische Vorgaben, die eine einheitliche Rechtsanwendung der ALG-II-Vorschriften sicherstellt", forderte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), bei der heutigen (20. November 2006) SachverstÀndigen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages.

"Im Bereich der Unterkunftskosten besteht ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit. Die Festlegung der angemessenen WohnungsgrĂ¶ĂŸen und Wohnungspreise erfolgt vielerorts mehr oder weniger willkĂŒrlich, es wird an nicht nachvollziehbare Kriterien angeknĂŒpft. Konsequenz ist eine riesige Klagewelle vor den Sozialgerichten. Allein in Berlin sind in diesem Jahr bis Ende Oktober 9.435 Gerichtsverfahren in Gang gesetzt worden."

Der Deutsche Mieterbund hatte bereits in der Vergangenheit wiederholt gefordert, dass der Gesetzgeber die in Paragraph 27 Sozialgesetzbuch II geschaffene VerordnungsermÀchtigung nutzt. So kann eine Vereinheitlichung in der Anwendung der Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches II erreicht werden.

Durch den Gesetzgeber geregelt werden sollte unter anderem:
- Die angemessenen Wohnkosten sind an den Mittelwerten des Mietspiegels zu orientieren.
- Die Unterkunftskosten mĂŒssen neben Miete, "kalten" Nebenkosten und Heizkosten auch die Warmwasserkosten erfassen.
- Klarzustellen ist, welche Kriterien bei der PrĂŒfung der Angemessenheit der WohnungsgrĂ¶ĂŸe und des Wohnungspreises herangezogen werden können. Hierbei mĂŒssen auch Besonderheiten des Einzelfalls mit eingezogen werden.
- Zu den Unterkunftskosten mĂŒssen auch die Schönheitsreparaturen gezĂ€hlt werden, unabhĂ€ngig davon, ob diese im laufenden MietverhĂ€ltnis oder am Ende des MietverhĂ€ltnisses zu erbringen sind.
- Ratsuchende mĂŒssen einen Anspruch auf kostenlose Mieterberatung erhalten. HierfĂŒr sprechen rechtsstaatliche GrĂŒnde. Gleichzeitig könnten durch eine Beratung durch Mietervereine, zum Beispiel zu Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen usw., die KostentrĂ€gen, das heißt die öffentlichen HĂ€nde, erheblich entlastet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

(sk)

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