Mieter müssen keine Kosten für Trinkwasseruntersuchung zahlen / Legionellen-Überprüfung keine Betriebskosten
(Berlin) - "Vermieter können die Kosten der seit 1. November 2011 vorgeschriebenen Legionellen-Überprüfung nicht einfach auf ihre Mieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung umlegen", stellte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, klar und reagierte damit auf entgegengesetzte Behauptungen von Eigentümerverbänden. "Die von Vermieterseite vertretene Rechtsauffassung ist aus unserer Sicht falsch. Die Kosten der Trinkwasseruntersuchung muss der Vermieter selbst zahlen. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Umlage dieser Kosten auf Mieter."
Seit dem 1. November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung Eigentümern verbindlich vor, Wasserversorgungsanlagen einmal jährlich auf den Befall von Legionellen zu überprüfen. Betroffen sind Warmwasseraufbereitungsanlagen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Nicht betroffen von dieser Neuregelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser.
In der Trinkwasserverordnung ist die Kostenfrage der Legionellen-Überprüfung, schätzungsweise 150 bis 250 Euro pro Haus, nicht geregelt. Als Betriebskosten dürfen diese Kosten nur abgerechnet werden, wenn sie ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung genannt werden. Hiernach sind die Kosten der Wasserversorgung grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten. Dazu gehören neben den reinen Wasserkosten ausdrücklich nur die Kosten der hauseigenen Wasseranlage (eigener Brunnen), nicht aber Kosten für eine Wasseranlage, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist.
Siebenkotten: "Weder die Trinkwasser- noch die Betriebskostenverordnung erlauben die Weitergabe der Kosten an Mieter. Ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage dürfen die Kosten nicht in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden. Geschieht dies doch, sollten Mieter die Zahlung verweigern und den örtlichen Mieterverein einschalten."
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Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
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