Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Meurer zur Umsetzung der Tarifpflicht: "Die elementaren Entscheidungsgrundlagen liegen nicht vor"

(Berlin) - Nachdem weiterhin weder die erforderlichen Tarife noch korrekte und vollständige Daten zu Tarifdurchschnitten oder Zuschlägen vorliegen, können die Pflegeeinrichtungen weder ihren Mitarbeitenden eine fundierte Auskunft über deren Entlohnung geben noch mit den Pflegekassen über die Refinanzierung verhandeln. Deshalb beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages heute erneut mit der Tarifpflicht in der Pflege. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) fordert eine Flexibilisierung der weiteren Umsetzungsschritte.

"Allein die Tatsache, dass sich der Bundestag heute erneut mit der längst beschlossenen Regelung zu Pflegegehältern in Tarifhöhe befasst, zeigt deutlich, wie groß das Chaos ist und wie dringend Nachbesserungen notwendig sind", sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer. "Elementare Entscheidungsgrundlagen für die Pflegeeinrichtungen liegen schlicht nicht vor, und der Gesetzgeber selbst bemängelt die fehlenden, unvollständigen oder falschen Daten."

Die Pflegeeinrichtungen müssen derzeit entscheiden, ob sie einen vorhandenen Tarif anwenden, sich an einem Tarif orientieren oder ihre Mitarbeitenden nach dem regionalen Durchschnittstarif bezahlen. "Die Details zu den wählbaren Tarifverträgen liegen ebenso wenig auf dem Tisch wie plausible Durchschnittswerte für die Gehälter und Zuschläge", so Meurer. Das Bundesgesundheitsministerium und die Pflegekassen hätten einige der wesentlichen Mängel zwar inzwischen erkannt und für einen Teil Nachbesserungen eingeleitet, diese erfolgten jedoch erst im Laufe des Jahres. "Der Gesetzgeber verlangt aber, dass die Pflegeeinrichtungen bereits jetzt eine wirtschaftlich enorm wichtige Entscheidung praktisch im Blindflug treffen. Das geht nicht."

Der bpa fordert deshalb, die Umsetzung der Tariftreueregelung zu flexibilisieren. "Die Pflegeeinrichtungen können erst dann zu einer Umsetzung verpflichtet werden, wenn alle relevanten Informationen vorliegen und die Fehler behoben wurden", sagt der bpa-Präsident. "Nach einem Start der Regelung am 1. September 2022 muss es deshalb eine Frist von mehreren Monaten geben, innerhalb derer die Voraussetzungen erfüllt werden müssen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Susanne van Cleve, Pressereferentin Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

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