Methanreduktion in der EU droht am Widerstand der Agrarlobby zu scheitern / Deutsche Umwelthilfe fordert konkrete Minderungsziele - Methangrenzwerte müssen Bestandteil europäischer Luftreinhaltepolitik werden
(Berlin) - Der Agrarausschuss des europäischen Parlaments hat sich heute gegen verbindliche Vorgaben für die Minderung von Methanemissionen in der EU ausgesprochen. Damit ist er dem Drängen der Vertreter der industriellen Landwirtschaft gefolgt, die sich intensiv gegen verbindliche Reduktionsziele für Methan auf europäischer Ebene einsetzen. Eine Verringerung von Methan ist aus Gründen des Gesundheits- wie Klimaschutzes dringend geboten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und den federführenden EU-Umweltausschuss daher auf, sich für eine schnelle und konsequente Einführung europäischer Methanminderungsvorgaben von 30 Prozent bis 2025 und 53 Prozent bis 2030 einzusetzen und insbesondere die Emissionen aus der Landwirtschaft systematisch zu reduzieren.
"Mit ihrem Veto stärken die EU-Parlamentarier die industrielle Fleisch- und Milchproduktion und schaden kleinen Familienbetrieben und Ökolandwirten. Für den Umweltschutz und die Gesundheit der Menschen in Europa ist es völlig inakzeptabel, die Einführung von Grenzwerten für Methanemissionen weiter aufzuschieben. Auch die landwirtschaftlichen Großbetriebe müssen dies endlich anerkennen. Sie dürfen sich nicht länger mit ihrer Blockadehaltung aus der Verantwortung stehlen", kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Abstimmungsergebnis.
Die DUH fordert einen angemessenen Beitrag des Landwirtschaftssektors zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Der federführende EU-Umweltausschuss dürfe das Methanziel daher auf keinen Fall aufgeben, sondern müsse vielmehr zusätzliche Minderungsvorgaben für 2025 festschreiben. Notwendig sei zudem eine integrierte Minderungsstrategie für Methan auf nationaler Ebene. Trotz der negativen Effekte als Luftschadstoff und Treibhausgas gibt es für Deutschland keine spezifischen Minderungsvorgaben. Als "völlig unverständlich" beurteilt Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH, die bisherige Vernachlässigung von Methan in der nationalen Klima- und Umweltschutzpolitik. "Das zuständige Bundesumweltministerium darf sich nicht durch vereinzelte Stimmen aus den Landwirtschaftsverbänden beeinflussen lassen, sondern muss eine konsequente Minderung von Methan zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Nicht zuletzt wird die erfolgreiche Umsetzung der Klimaziele von einer Minderung aller Treibhausgase abhängig sein", betont Saar. Aufgrund der Kurzlebigkeit von Methan würden Reduktionen der Emissionen sehr schnell eine positive Wirkung zeigen - sowohl bei der gesundheitlichen Belastung durch Luftschadstoffe in Europa, als auch für die Minderung der negativen Effekte des Klimawandels.
Methan ist ein wichtiger Vorläuferstoff für bodennahes Ozon - einer der wirkungsvollsten Luftschadstoffe in Europa - und gleichzeitig ein potentes Treibhausgas. Die EU Kommission hat vorgeschlagen, verbindliche Minderungsziele für Methan in die EU Richtlinie über nationale Reduktionsziele (NERC-Richtlinie) aufzunehmen. Mit der Integrierung in die Richtlinie soll das Gas - analog zu anderen Ozonvorläuferstoffen - in Deutschland und Europa direkt adressiert werden. Damit würde eine Lücke in der europäischen Luftreinhaltepolitik geschlossen.
Der Landwirtschaftssektor ist in Deutschland wie auch in der EU der größte Emittent von Methan. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden zuallererst industrielle Großbetriebe in die Verantwortung genommen und zu Minderungen verpflichtet. Hier können Emissionen sehr kostengünstig und unkompliziert etwa durch einen verbesserten Umgang mit Gülle aus der Viehwirtschaft reduziert werden.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wird am 15.6.2015 im europäischen Rat der Umweltminister über den Kommissionsentwurf zur NERC-Richtlinie abstimmen. Der Umweltausschuss des EU Parlaments ist bei der Revision federführend und wird voraussichtlich im Juli über den Kommissionsentwurf abstimmen.
Hintergrund:
Eine Widerlegung der gängigsten Mythen der Landwirtschaftsverbände zum Methanziel in der NERC finden Sie hier: http://l.duh.de/p280515
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Umwelthilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle Berlin
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Hackescher Markt 4 / Promenade 3 (Eingang), 10178 Berlin
Telefon: (030) 2589860, Fax: (030) 25898619
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Deutsche Umwelthilfe und Bündnis Lebensmittelrettung kritisieren Untätigkeit von Cem Özdemir im Kampf gegen die Verschwendung
- Fünf Jahre Rücknahmepflicht für Elektroschrott: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Onlinehandel für katastrophale Sammelleistung
- Hand in Hand für eine bessere Zukunft: Über 160.000 Euro fließen in Umwelt- und Entwicklungsprojekte