Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Metall-Rente für Textiles Dienstleistungsgewerbe

(Frankfurt/Main) - Das Textile Dienstleistungsgewerbe (Wäschereien, Textiler Mietservice) ist mit rund 70.000 Beschäftigten dem Versorgungswerk Metall-Rente beigetreten. Das sieht eine Tarifvereinbarung vor, welche der Industrieverband Textil-Service intex e.V., Eschborn, und die IG Metall zur überbetrieblichen Altersversorgung getroffen haben. Die Unternehmen des Textilen Dienstleistungsgewerbes haben nun die Möglichkeit, ihren Beschäftigten die Metall-Rente als Durchführungsweg für die neue betriebliche Altersversorgung anzubieten, auf die alle Beschäftigten ab dem 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch haben, teilten IG Metall und der Industrieverband intex am 23. November mit.

"Die IG Metall hat den Beschäftigten dieser Branche damit die Möglichkeit eröffnet, zu attraktiven Konditionen über den Weg der Entgeltumwandlung eine zusätzliche Altersversorgung nach dem Vorbild der Metall- und Elektroindustrie aufzubauen", sagte der 2. Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters. Die Arbeitnehmer können nach IG Metall-Angaben zwischen der Umwandlung ihres Bruttoentgeltes oder der Verwendung ihres Nettoentgelteswählen und sich damit die staatlichen Zulagen (Riester-Förderung) sichern. "Die Beschäftigten der Textilen Dienstleistungsbranche profitieren damit von dem großen Anlagevermögen, dass bei der Metall-Rente erwartet wird", betonte Peters.

Der tarifpolitische Sprecher von intex, Norbert Knoche, wies ergänzend darauf hin, dass mit dem zeitnahen Abschluss des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung die wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen worden sei, das gemeinsame Ziel der Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Schaffung einer vernünftigen Altersversorgung für die Beschäftigten erreichen zu können.

Der Tarifvertrag sieht einen jährlichen Arbeitgeber-Grundbetrag von 20 Euro für die Altersversorgung der Beschäftigten vor. Bei einer Entgeltumwandlung aus Bruttoeinkommen, stocken die Arbeitgeber die Beträge um 7 Prozent auf. Als Durchführungswege sind Pensionskassen und Pensionsfonds zugelassen. Die Vereinbarung hat auch die Tarifpolitische Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung (TATEX) im Deutschen Textilreinigungsverband, Bonn, unterzeichnet, die ebenfalls einige Unternehmen der Branche vertritt.

Zum Zuständigkeitsbereich der IG Metall gehören seit Auflösung der Gewerkschaft Textil Bekleidung im Jahr 1998 auch die Textilen Branchen. Für die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie (ca. 150.000 Beschäftigte) findet das voraussichtlich abschließende Gespräch zu diesem Thema am 27. November 2001 in Eschborn statt. Bereits am 12. Oktober 2001 hatte sich die IG Metall mit der ostdeutschen Textilindustrie auf einen Tarifvertrag zur Altersversorgung und Entgeltumwandlung verständigt. Die Frage des Betreibers der Altersversorgung wurde hier zunächst zurückgestellt. Eine Einigung wird ebenfalls in Kürze erwartet.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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