Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Merz-Konzept: Zu teuer und sozial nicht ausgeglichen

(Berlin) - Die am 3. November 2003 vorgelegten Vorschläge des CDU-Finanzexperten Friedrich Merz "Ein modernes Steuerrecht für Deutschland" sind für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in zentralen Teilen "nicht akzeptabel". Nicht zuletzt wegen der starken Absenkung des Spitzensteuersatzes sei das Konzept gerade abhängig Beschäftigten "nicht vermittelbar", sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 4. November in Berlin. In der Sitzung des DGB-Bundesvorstandes fasste Putzhammer die Kritik der DGB an der Steuerreform in sechs Punkten zusammen:

1. Ein weiterer Steuerausfall von 5 - 10 Mrd. Euro ist in der gegenwärtigen Situation der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden nicht zu verkraften.

2. Ein progressiver Einkommensteuertarif entspricht unter Berücksichtigung eines ausreichenden Existenzminimum-Freibetrages deutlicher den Prinzipien der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit als ein Stufentarif.

3. Ein Stufentarif steht außerdem der Arbeitsaufnahme von Arbeitslosen oder der Bereitschaft zu zusätzlichen Leistungen von Beschäftigten entgegen, weil die Grenzbelastung der Steuer beim Wechsel von der unteren einer höheren Stufe extrem ansteigt.

4. Ein Steuersatz mit max. 36 % ist nicht ausgewogen. Damit würden Einkommensmillionäre faktisch genauso besteuert wie gut verdienende Arbeiter und Angestellte. Abhängig Beschäftigten ist ein solches Konzept nicht zu vermitteln.

5. Die soziale Unausgewogenheit des Merz-Vorschlages wird durch die geplante Gegenfinanzierung noch offensichtlicher. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollen die Senkung der Steuersätze offenkundig selbst bezahlen: Kürzungen bei der Entfernungspauschale und des Arbeitnehmerpauschbetrages sollen mit einem Volumen von 7 Mrd. Euro drei Viertel der durch die Reform entstandenen Einnahmeausfälle ausgleichen.

6. Sozusagen das "Tüpfelchen auf dem i" wird durch den Wegfall der Gewerbesteuer erreicht. Für den dadurch verursachten Steuerausfall der Kommunen würden wiederum vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Kasse gebeten.

Das Merz-Konzept ist damit aus Sicht des DGB nicht geeignet, um in der aktuellen Auseinandersetzung um die Einkommensteuergestaltung 2004 eine Rolle zu spielen. Einige Punkte aus dem Reformvorschlag sind dennoch interessant, darunter die Wiedereinführung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Gleiches gilt für die von Merz abgelehnte Einführung einer Abgeltungssteuer, die die Bundesregierung auf Kapitaleinkommen einführen will.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060-324

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