Menschenhandel in Deutschland / Strafverfolgungsmöglichkeit so gut wie wirkungslos
(Berlin) - "Die Kritik der EU Kommissarin Malmström an nicht genügend intensiver strafrechtlicher Verfolgung des Menschenhandels in der Bundesrepublik Deutschland ist berechtigt", ist die Einschätzung des BDK-Bundesvorsitzenden André Schulz.
Die derzeitig für die Strafverfolgungsbehörden nur geringmöglichen Ermittlungsgrundlagen lassen es leider derzeitig zu, dass unsere Großstädte von Menschen überquellen, die von kriminellen Banden nach Deutschland transportiert werden, ohne dass wir an die Hintermänner herankommen.
Die "Ausnutzung einer Zwangslage" in einem Menschenhandelsverfahren ist kaum gerichtsfest zu ermitteln. Die Menschen, die Opfer eines sexuellen oder anderen Menschenhandel wurden, müssen dazu bei der Polizei oder vor Gericht im Rahmen einer Zeugenaussage ihr Leid beschreiben.
"Hier treffen wir Ermittler auf die Mauer des Schweigens", beschreibt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz die Situation der Ermittler, denen es so kaum möglich ist, gerichtsfeste Grundlagen für das Strafverfahren zu recherchieren.
Die Opfer sind zum einen möglicherweise unter tatsächlich stattgefundener oder angedrohter Gewalt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen, oder es wurde mit Gewalt gegen Familienangehörige in der Heimat gedroht. Zum anderen wird in einem Gerichtsverfahren argumentiert, dass Frauen vielfach in deren Heimatländer Rumänien oder Bulgarien schon der Prostitution nachgegangen waren und die dann ja wissen, worauf sie sich einlassen.
Sie könnten, wenn sie wollten, jederzeit zur Polizei gehen. Somit liege keine Zwangslage vor.
"Eine rechtlich korrekte Formulierung, zugleich eine vollkommen nicht der Realität entsprechende Schlussfolgerung, die aber unter den jetzigen gesetzlichen Bedingungen den Tätern des organisierten Menschenhandels hilft, ihre Ausbeutung weiter zu betreiben", resümiert der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz.
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