Pressemitteilung | k.A.

„Menschen- und lebensverachtende Praktiken bei Spätabtreibungen“

(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD – früher Reichsbund) fordert eindringlich eine rasche Nachbesserung des Abtreibungsgesetzes, um die oft „menschen- und lebensverachtenden Praktiken bei Spätabtreibungen“ zu beenden. „Sowohl in der Beratung der Schwangeren, die behinderte Kinder erwarten, als auch bei Abtreibung der oft mit medizinischer Unterstützung lebensfähigen Föten kommt es zu unvorstellbaren Grausamkeiten und Horrorszenen,“ kritisierte SoVD-Sozialexpertin Ina Stein. So müssten Ärzte Föten am Leben erhalten, die die Abtreibung überlebt hätten, oder illegal töten. Das sei weder den Medizinern noch den Frauen zumutbar.

Das alles widerspreche der Absicht des Gesetzgebers und sei einer humanen Gesellschaft unwürdig, betonte Frau Stein, die auch Behindertenbeauftragte in Bayern ist. Es sei kein Einzelfall, dass zum Beispiel Frauenärzte bei Feststellung einer Behinderung des werdenden Kindes den Schwangeren erklärten, sie hätten praktisch ein Monstrum im Bauch, das sie loswerden müssten. Dass 98 Prozent der Schwangeren sich unter solchen Umständen für eine Spätabtreibung entschieden, sei zwar schlimm, aber aus Sicht der Frauen nachvollziehbar. Es gehe nicht darum, Frauen zur Geburt eines behinderten Kindes zu zwingen. Sie müssten aber über Art und Umfang der Behinderung des Kindes sowie der daraus für sie erwachsenen Belastungen, aber auch über die staatlichen Hilfen ausführlich aufgeklärt werden.

Die Beratung vom Schwangeren mit voraussichtlich behinderten Kindern müsse deshalb grundlegend verbessert und humanisiert werden. Insofern unterstütze der SoVD eine entsprechende Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betonte Frau Stein. So sollten Beratungen von Schwangeren mit behinderten Föten durch ein Team von Fachleuten erfolgen. Neben dem Frauenarzt müssten zumindest eine Psychologin sowie eine Beraterin anwesend sein, die über Behinderungen, ihre Folgen und die dafür vorgesehenen staatlichen Hilfen aufklären kann. Bei Spätabtreibungen müsse zudem den betroffenen Schwangeren eine längere Bedenkzeit als bisher eingeräumt werden. Schließlich müssten Politik und Gesellschaft insgesamt behindertenfreundlicher werden, um die Entscheidung zur Geburt eines behinderten Kindes zu erleichtern.

Die Forderung des Gynäkologenverbandes, Spätabtreibungen wieder unter Strafe zu stellen, lehnt der SoVD dagegen strikt ab. „Wir müssen den Schwangeren bei der Entscheidung helfen, aber wir dürfen sie nicht zwingen, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Sonst treiben wir sie wieder zu Kurpfuschern oder in Ausland,“ betonte Frau Stein.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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